Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
"Kinderkrankengeld" bei privat versicherten Kindern
Neu555:
Guten Tag zusammen,
meine Kinder sind beim Vater privat versichert. Gibt es eine Möglichkeit zur Fortzahlung des Entgelts, wenn ich die kranken Kinder betreue?
Vielen Dank vorab.
Casa:
Schau mal in den Tarifvertrag, ob dort eine Regelung existiert. Alternativ und sofern nicht im TV ausgeschlossen, kann § 616 BGB eine Grundlage für die Fortzahlung von Entgelt, regelmäßig bis maximal 5 Tage im Jahr, während der Kankheit der Kinder darstellen.
Saxum:
Wie ist denn die Ausgangskonstellation? Ist der Vater im öffentlichen Dienst als Beamter tätig und verdient er unter der JAEG? Wenn nein, greift dann üblicherweise erstmal § 616 BGB, welcher eine Entgeltfortzahlung bei "Kindkrank" bejaht. In der Regel schränken aber, (leider) zulässigerweise, TVöD-Regelungen oder Arbeitsvertragliche Regelungen die Anwendung der § 616 BGB ein oder aus. Im Normalfall wird es ersetzt durch eine "4 oder 5-Tage-Regelung" an die/der Arbeitnehmer*in bezahlt aufgrund "Kindkrank" der Arbeit fernbleiben darf.
Neu555:
ja genau die von dir beschriebene Ausgangsposition. Keine Regelung im TV bei mir. Gilt der 616 BGB dann pro Kind?
Rentenonkel:
Warum nimmt der Vater keinen Kinderkrankenschein? Der bekommt als Beamter Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge
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