Wenn unterstellt wird, der Vater hat den Beamtenstatus und verdient unter der JAEG, dann erhält der Vater als Elternteil nach der jeweiligen Urlaubsverordnung die entsprechende Anzahl an Kindkranktagen unter Fortführung seiner Bezüge. Zudem ist unter den vorgenannten Bedingungen, meinen Informationen nach, möglich das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin als "Mitglied" zu führen. Die Familienversicherung ist eine Anspruchsversicherung, sofern die Voraussetzungen dafür passen. Damit wird dann die Bedingung für die Kindkrankentagen nach SGB V des gesetzlich Versicherten Elternteils erfüllt. Ab dem Zeitpunkt, wo die JAEG überschritten wird ist das alles hinfällig, man erhält jedes Jahr einen Fragebogen wo man die Jahreseinkünfte beider Elternteile angibt. Natürlich darf das Kind selbst als Versicherungsnehmer nur von einer Seite Leistungen beziehen, also entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder die Beihilfe mit der PKV.