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BLV

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AlfonsoSchmidt:
Hallo User,

hier ist eine Kopie vom Paragraph §8 BLV:
§ 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung
.....
(2) Haben Bewerberinnen oder Bewerber die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben, erkennt der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm zu bestimmender unabhängiger Ausschuss die Laufbahnbefähigung an.....

Was genau heißt hier "Lebens- und Berufserfahrung"?
Wie kann die Lebens- und Berufserfahrung ermittelt werden?
Welche Anforderung muss eine Stellenanzeige mit bringen?

Casa:

--- Zitat ---Was genau heißt hier "Lebens- und Berufserfahrung"?
Wie kann die Lebens- und Berufserfahrung ermittelt werden?
--- End quote ---

Die notwendige Bildungsvoraussetzung und Erfahrung die der Laufbahnbefähigung gleichwertig ist, bspw. durch eine Tätigkeit als Angestellter im öD mit Aufgaben der entsprechenden Laufbahn.



--- Zitat ---Welche Anforderung muss eine Stellenanzeige mit bringen?
--- End quote ---

Die Anforderung richtet sich an den Bewerber und nicht an die Stelle. Die Stelle muss lediglich mit einem Beamten besetzbar sein.

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