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Urlaub versus Vertretung

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Schmitti:

--- Zitat von: Damiane am 22.10.2024 09:06 ---Ich bin in Sachen Urlaub flexibel
--- End quote ---
Dann soll die Kollegin ihren Urlaub zuerst eintragen/planen, und du richtest dich dann mal "großzügig" danach. Wenn sie das so dann nicht auf die Reihe kriegt, müsste es auch für die Vorgesetzten so ausschauen, als ob sie sich gezielt auf dich eingeschossen hat. Ansonsten: § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Soll halt der Vorgesetzte Aufgaben eines Vorgesetzten übernehmen, und den Urlaub festlegen. Wünsche des Mitarbeiters braucht es dafür zunächst mal gar nicht. Gibt es aber Wünsche von zweien, die kollidieren, muss er bewerten wer unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient.
Und egal ob der Personalrat was taugt oder nicht, schauen ob der in der Mitbestimmung bei der allgemeinen Urlaubsgestaltung drin ist.
Und dann produziert man allen Beteiligten mit seinem Urlaubswunsch soviel Arbeit, dass man vielleicht keine Beliebtheitspunkte sammelt (braucht man mit Ü60 ja auch keine mehr), aber die erforderlichen Unterschriften auf den nächsten Urlaubsanträgen dann doppelt so schnell wie nötig geleistet werden.

tv-landschaft:
Wenn du so flexibel bist wie du sagst, nimm doch abwechselnd jedes Jahr September/Oktober. Dann ist es nicht jedes Jahr gleich und fertig.

Flying:

--- Zitat von: Damiane am 22.10.2024 10:50 ---Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

--- End quote ---

Dein Chef hat ja zumeist auch noch einen Vorgesetzen.
Urlaub kann man aus erheblichen dienstlichen Gründen absagen - diese sind natürlich dehnbar. Aus den jetzigen Schilderungen habe ich da nichts erkennen können.

Im Zweifel den Antrag einfach stellen, gucken was passiert und sich dann begründen lassen. Im Zweifel klagen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Flying am 22.10.2024 11:19 ---
--- Zitat von: Damiane am 22.10.2024 10:50 ---Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

--- End quote ---

Dein Chef hat ja zumeist auch noch einen Vorgesetzen.
Urlaub kann man aus erheblichen dienstlichen Gründen absagen - diese sind natürlich dehnbar. Aus den jetzigen Schilderungen habe ich da nichts erkennen können.

Im Zweifel den Antrag einfach stellen, gucken was passiert und sich dann begründen lassen. Im Zweifel klagen.

--- End quote ---
Sehe ich auch so, nur weil der Chef, da kein Stress mit der Kollegin will, ist kein betrieblicher Grund.
Einreichen mit der Info an Chef, Kollegin hat nach eigenen Aussagen in dem Monat keinen Urlaub geplant, aber will sich jetzt auch noch nicht festlegen und ausserdem gab es zuletzt beim Parallel Urlaub keine Probleme.
Wenn er dann ablehnt, dann macht man halt den Stress den er nicht will, in dem man eine gerichtsfeste  Begründung oder einen konkreten Urlaubswunsch der Kollegin einfordert.

Schokobon:
Ihr könntet noch eine dritte Person ersuchen die 2 Wochen Vertretung zu übernehmen.
Zeit zur Einarbeitung (bis September 2025) wäre ja noch reichlich.

Die Begründung "Da hatte ich schon immer Urlaub" trägt übrigens im Kollisionsfall nicht.
Die Begründung "Mein Mann kann nur da Urlaub machen" auch nicht.

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