Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Urlaub versus Vertretung

<< < (4/7) > >>

Elur:

--- Zitat von: Damiane am 22.10.2024 10:50 ---Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

--- End quote ---

Eine ähnliche Kollegin hatte ich auch mal. Sie wollte einfach nicht, dass ich so früh Urlaub plane. Dabei hatte ich zu der Zeit 3 schulpflichtige Kinder und musste den Urlaub planen. Mein Mann und ich mussten unseren Urlaub teilweise getrennt nehmen, damit wir die Ferienzeiten abdecken konnten. Meine Kollegin war der Meinung, sie möchte spontan Urlaub nehmen, wenn das Wetter schön ist und wenn ich dann schon Urlaub hätte, könnte sie ja vielleicht nicht. Dann bin ich damit zum Chef und hab ihm das vorgetragen. Er hat gesagt, wenn sie jetzt keinen Urlaub beantragen möchte bzw. jetzt nicht vorhat, sich mit mir zu einigen, hat sie Pech. Dann kriegt sie dann nur spontan frei, wenn es möglich ist.  Ich habe meinen Urlaub genehmigt bekommen.

ElBarto:
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die 2 Wochen auf 3 Wochen aufzustocken.
Jeder AN hat ja das Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück einmal im Jahr,

Bei uns gibt es ein Urlaubsliste zum Jahresende für das Folgejahr. Da muss jeder zumindest grob eintragen wann er Urlaub will (z.B. 2 Wochen im August).

Damit hat man von Anfang an einen Überblick wo es eng wird und zum anderen kann wird sich im Zweifelsfall darauf berufen (z.B. Kollege A hat Urlaub im August eingetragen, Kollege B nicht will nun aber auch da, dann bekommt A Vorrang sofern soziale Punkte nicht dagegensprechen).

Eine Entscheidung der Kollegin -über den Vorgesetzten- kann man auch erzwingen wenn man sagt man würde gerne eine Resie buchen. Das muss natürlich im vorraus passieren und dazu braucht man Palnungssicherheit.

Angelsaxe:

--- Zitat von: Elur am 22.10.2024 22:01 ---
--- Zitat von: Damiane am 22.10.2024 10:50 ---Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

--- End quote ---

Eine ähnliche Kollegin hatte ich auch mal. Sie wollte einfach nicht, dass ich so früh Urlaub plane. Dabei hatte ich zu der Zeit 3 schulpflichtige Kinder und musste den Urlaub planen. Mein Mann und ich mussten unseren Urlaub teilweise getrennt nehmen, damit wir die Ferienzeiten abdecken konnten. Meine Kollegin war der Meinung, sie möchte spontan Urlaub nehmen, wenn das Wetter schön ist und wenn ich dann schon Urlaub hätte, könnte sie ja vielleicht nicht. Dann bin ich damit zum Chef und hab ihm das vorgetragen. Er hat gesagt, wenn sie jetzt keinen Urlaub beantragen möchte bzw. jetzt nicht vorhat, sich mit mir zu einigen, hat sie Pech. Dann kriegt sie dann nur spontan frei, wenn es möglich ist.  Ich habe meinen Urlaub genehmigt bekommen.

--- End quote ---

Ich kann das voll und ganz nachvollziehen. Es erinnert mich beides an eine ehemalige Kollegin.
Da half auch nichts. Selbst eine Urlaubsvertretung mit drei Personen - sie brachte jedes funktionierende System in wanken.

Nochmal ganz in Ruhe und mit Vernunft dem Vorgesetzen vortragen und auf gütliche Einigung hinwirken.

Damiane:
Mein Vorgesetzter meint nun, dass er den Urlaub 2025 erst 2025 bewilligen kann und beruft sich dabei auf eine DieA, die besagt, dass "im laufenden Urlaubsjahr kein Urlaub im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr gewährt werden kann".  >:(    Das Urlaubsgesetz regelt das wohl auch so.
Habe grad Probleme, diese Regelung zu verstehen.
Will ja dieses Jahr keinen  Urlaub von 2025  vorziehen oder antreten, sondern lediglich die Bewilligung, um einen Urlaubsplatz buchen zu können in 2025. Kennt jemand diese Regel ??

PManF:
Müsst ihr denn wenn ihr am 2. Januar freihaben wollt immer am 2. Januar ins Büro euch den Urlaub für den Tag genehmigen lassen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version