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Vollzeit nach Teilzeit
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sesam:
Hallo,
nach der Elternzeit habe ich angefangen in Teilzeit zu arbeiten und überlege nun wieder in die Vollzeit zu wechseln. Allerdings muss ich dann mindestens 5 Jahre in Vollzeit bleiben.
Wie sieht es aus, wenn ich in dieser Zeit erneut in Elternzeit gehe und danach wieder in Teilzeit angestellt sein will? Hat jemand hier Erfahrungen damit?
Möchte ungern mit der Personalabteilung meine Familienplanung besprechen ;)
chapterseven:
--- Zitat von: sesam am 22.10.2024 07:33 ---Hallo,
nach der Elternzeit habe ich angefangen in Teilzeit zu arbeiten und überlege nun wieder in die Vollzeit zu wechseln. Allerdings muss ich dann mindestens 5 Jahre in Vollzeit bleiben.
Wie sieht es aus, wenn ich in dieser Zeit erneut in Elternzeit gehe und danach wieder in Teilzeit angestellt sein will? Hat jemand hier Erfahrungen damit?
bitlifeMöchte ungern mit der Personalabteilung meine Familienplanung besprechen ;)
--- End quote ---
während der 5 Jahre Vollzeit kannst du bei erneuter Elternzeit danach wieder in Teilzeit wechseln. Nach dem BEEG hast du das Recht, Teilzeit während und nach der Elternzeit zu beantragen, sofern die Fristen eingehalten werden. Deine Familienplanung musst du nicht offenlegen. Bei Unsicherheiten könnte eine anonyme Beratung hilfreich sein.
shllika:
--- Zitat von: chapterseven am 20.11.2024 04:59 ---
--- Zitat von: sesam am 22.10.2024 07:33 ---Hallo,
nach der Elternzeit habe ich angefangen in Teilzeit zu arbeiten und überlege nun wieder in die Vollzeit zu wechseln. Allerdings muss ich dann mindestens 5 Jahre in Vollzeit bleiben.
Wie sieht es aus, wenn ich in dieser Zeit erneut in Elternzeit gehe und danach wieder in Teilzeit angestellt sein will? Hat jemand hier Erfahrungen damit?
idle breakoutMöchte ungern mit der Personalabteilung meine Familienplanung besprechen ;)
--- End quote ---
während der 5 Jahre Vollzeit kannst du bei erneuter Elternzeit danach wieder in Teilzeit wechseln. Nach dem BEEG hast du das Recht, Teilzeit während und nach der Elternzeit zu beantragen, sofern die Fristen eingehalten werden. Deine Familienplanung musst du nicht offenlegen. Bei Unsicherheiten könnte eine anonyme Beratung hilfreich sein.
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Während der 5 Jahre in Vollzeit hast du die Möglichkeit, nach einer erneuten Elternzeit wieder in Teilzeit zu wechseln. Laut BEEG besteht das Recht, Teilzeit während und nach der Elternzeit zu beantragen, sofern die Fristen beachtet werden. Deine Familienplanung musst du dabei nicht offenlegen. Falls du Bedenken hast, ist eine anonyme Beratung empfehlenswert, um mehr Klarheit zu erhalten.
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