Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Laufbahnwechsel
Acca:
@LehrerinRLP, das ist ja garnicht das Thema.
Eine weitere Frage die mir noch aufgekommen ist, ob es die Möglichkeit gibt, mich beurlauben zu lassen & in dieser Zeit das Studium zu absolvieren? Sofern das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen wird, bestünde ja dann die Möglichkeit, in das vorherige Verhältnis wieder zurückzukehren?
Und wisst ihr eventuell, ob mir die Erfahrungsstufen bei erfolgreichem Abschluss angerechnet werden?
clarion:
Nein,
Das Beamtenverhältnis ruht während der Beurlaubung. Erfahrungsstufen werden nicht gesammelt. Der einzige Vorteil einer Beurlaubung wäre, dass man zurück kehren kann, wenn das Studium schief geht.
Acca:
--- Zitat von: clarion am 26.10.2024 08:39 ---Nein,
Das Beamtenverhältnis ruht während der Beurlaubung. Erfahrungsstufen werden nicht gesammelt. Der einzige Vorteil einer Beurlaubung wäre, dass man zurück kehren kann, wenn das Studium schief geht.
--- End quote ---
Okay, so hatte ich das auch verstanden. Aber kann ich mir bei erfolgreichem Abschluss die bisherigen Erfahrungsstufen (A10 Stufe 5) anrechnen lassen?
Casa:
Während der Zeit als BaW besteht das ursprüngliche Beamtenverhältnis fort, § 22 Abs. 2 BeamtStG.
Bei Verbeamtung auf Probe bei der Polizei endet das frühere Beamtenverhältnis.
Die Diensterfahrung wird bei einem neuen Dienstherren berücksichtigt.
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