Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit
Cassie123:
Hallo,
ich habe eine Frage und habe bei meiner Recherche keine wirkliche Antwort gefunden.
Ich arbeite nach dem TV-L in der Landesverwaltung in Behörde A (E9b St 3). Aus verschiedenen Gründen habe ich mich auf eine Stelle in Behörde B beworben und wurde angenommen (E10). Behörde A weiß auch, dass ich mich anderweitig umgesehen habe, da mir die Arbeit dort nicht gefällt. Ich habe kein eigenes Sachgebiet und bin derzeit als „Zusatz“ geführt.
Nun hat Behörde B einen Versetzungsantrag gestellt.
Meine Frage ist, „muss“ die Behörde A trotzdem auf die 3 Monate Versetzungszeit bestehen, oder dürfte ich auch schneller gehen, da mir durch die Versetzungszeit ein „wirtschaftlicher Verlust“ der Differenz von E9b St 3 und E10 St 2 entsteht? Die Stelle in Behörde B ist sofort zu besetzen.
Danke für eure Antworten und Meinungen.
Freundliche Grüße!
MoinMoin:
Es gibt keine tarifliche Versetzungszeit und arbeitsrechtlich ebenfalls nicht.
Es ist doch ein und derselbe Arbeitgeber vertreten durch zwei unterschiedliche Behörden.
Da kann der AG, sofern einvernehmlich, dir von heute auf morgen die neuen Tätigkeiten in Behörde B zuweisen und fertig.
Klingt nach Beamtengedöns, der da von jemanden reingemischt wird.
Cassie123:
Tatsächlich wurde ich bereits schon mal versetzt (auch auf eigenen Wunsch) und da musste ich auch noch 3 Monate in der alten Dienststelle arbeiten, bevor ich gehen durfte.
Eine Kollegin von mir hat sich auch für einen Wechsel entschieden und ihr wurde auch mitgeteilt, dass sie 3 Monate noch bleiben muss. Damit soll wohl garantiert werden, dass der alte Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen kann um die Stelle schnellstmöglich nachzubesetzen.
MarieH:
Klingt sehr nach Hamburg.
Dort ist es tatsächlich so, dass Behörden untereinander abstimmen, zu wann die Versetzung erfolgt. Jedoch ist es meines Wissens so, dass in der Regel bei gleichwertiger Versetzung 3 Monate und bei höherwertigen Tätigkeiten eine 1-monatige Frist vereinbart wird.
MoinMoin:
--- Zitat von: Cassie123 am 23.10.2024 07:47 ---Tatsächlich wurde ich bereits schon mal versetzt (auch auf eigenen Wunsch) und da musste ich auch noch 3 Monate in der alten Dienststelle arbeiten, bevor ich gehen durfte.
Eine Kollegin von mir hat sich auch für einen Wechsel entschieden und ihr wurde auch mitgeteilt, dass sie 3 Monate noch bleiben muss. Damit soll wohl garantiert werden, dass der alte Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen kann um die Stelle schnellstmöglich nachzubesetzen.
--- End quote ---
Du und die Kollegin mussten es weil der AG es so wollte, aber nicht weil er es so machen müsste.
Er kann und darf es auch von einem Tag auf den anderen.
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