Autor Thema: [BY] Problem mit Mitarbeiterportal / Digitaler Ordner und iPad  (Read 4957 times)

dkm84

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Hallo in die Runde,

ich kann mir nicht vorstellen dass das Thema hier noch nicht diskutiert wurde, aber mit der Suche konnte ich leider nichts finden.

Letzte Woche kam ein "freundliches" Schreiben der Bezügestelle, dass Dokumente ab sofort in digitaler Form übermittelt werden und dass ich mich deshalb umgehend am Mitarbeiterportal Bayern zu registrieren und den DigitalenOrdner zu aktivieren hätte.

Das Problem ist: ich habe mich schon unzählige male registriert. Aber auf dem iPad (ich habe privat keinen PC mehr) funktioniert das ganze Ding einfach nicht!
Ich bekomme es nicht hin, das Zertifikat so herunterzuladen dass ich es dauerhaft nutzen kann, stattdessen muss ich mich alle paar Wochen neu registrieren - und wieder auf den Brief warten. Laut autega-Hotline ist das Problem bekannt und ich soll entweder Windows benutzen (auf dem iPad eher schwierig) oder eine bestimmte App installieren (was ich nicht möchte). Ansonsten kann man die autega-Hotline auch getrost vergessen, dort anzurufen ist verschwendete Zeit.

Aber bevor ich deshalb jetzt einen "Härtefallantrag" stelle (dabei würde ich mir auch ein wenig blöd vorkommen) hier die Frage:
GEHT das mit iPad/iPhone und dem Digitalem Ordner inzwischen irgendwie sinnvoll oder kann ich das vergessen? Vielleicht stelle ich mich ja einfach nur doof an...

derSchorsch

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Mit der App geht das schon "sinnvoll". Warum willst du die denn nicht installieren?
Die ist ja auch nur für den Login erforderlich. Danach läuft es alles wie auf einer normalen Webseite im Browser.

dkm84

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Ich habe fast befürchtet dass die einzige Lösung mal wieder eine neue App ist. Was soll der Sch...

Der Wildwuchs an Apps nervt mich bereits heute ungemein, immerhin lässt sich Apple den Speicherplatz auf seinen Tablets auch ziemlich großzügig entlohnen. Bitte nicht falsch verstehen: ich bin kein Technikverweigerer, mache vieles digital und habe sogar eine BayernID und eine BundID. Aber irgendwann muss auch mal Schluss sein mit App hier, App da, jeder eine andere und der Kunde/Mitarbeiter soll gefälligst passende Geräte für jede Lösung vorhalten. Wenn das alle so machen kann ich mir jedes Jahr ein neues Tablet kaufen. Offensichtlich bin ich nicht der einzige den das nervt, sonst würden die Mitarbeiter es ja freiwillig nutzen und müssten nicht per Dienstanweisung dazu verpflichtet werden.

Meiner Ansicht nach ist es ganz einfach: wenn mein Dienstherr möchte dass ich bestimmte Apps nutze, dann darf er mir gern ein passendes Tablet mit App zur Verfügung stellen. Oder es bleiben lassen. Ansonsten ist die private Nutzung des Dienst-PC ja auch untersagt, aber für die dienstliche Nutzung soll ich privat Geräte zur Verfügung stellen und dienstliche Apps installieren? Das passt irgendwie nicht zusammen.
Und es kann doch auch nicht so schwer sein, das besser zu programmieren, andere Behörden schaffen es ja auch: wenn ich von der Stadt oder vom Kreisverwaltungsreferat was brauche muss ich keine neue App installieren sondern kann alles mit meinem Ausweis machen. Warum hier nicht? So wird das nix mit der Digitalisierung...

Aber danke für deine Antwort, wenn die App zumindest anständig funktioniert dann probier ich es halt mal mit der.

Umlauf

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Wie wäre es mit dem Dienstrechner?

Oder stellt sich der Dienstherr quer?
Ja, ich weiß, dass ist jetzt keine Goldrandlösung.

Ytsejam

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Meiner Ansicht nach ist es ganz einfach: wenn mein Dienstherr möchte dass ich bestimmte Apps nutze, dann darf er mir gern ein passendes Tablet mit App zur Verfügung stellen.

Ich verstehe die Problematik gerade nicht: Du wirst doch einen Dienst-PC haben? Und darüber kannst du doch all deine Unterlagen abrufen?

Und bei Fällen, wo man keinen Zugriff auf einen Dienst-PC hat (und auch keinen Zugriff im Homeoffice über Citrix o.ä.) muss der AG die Sachen halt per Post schicken. Es kann keine Verpflichtung zur Nutzung von Technik geben, wenn der AG keine solche zur Verfügung stellt.

websgeisti

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Da ich beim LfF in der Bezügestelle bin, kenne ich die Anfragen zum Mitarbeiterportal in gewisser Art und Weise.

Hast du schon mal versucht das Zertifikat im Firefox, Chrome herunterzuladen? Safari kann leider mit diesen Zertifikatsdateien nicht umgehen. Sobald das Zertifikat via einem anderen Browser heruntergeladen ist, kann man das dann beliebig in einen anderen Ordner verschieben und dann den normalen Safari benutzen.

dkm84

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@Umlauf, Ytsejam:
Auf dem Dienst-PC nutz ich das ja auch. Aber der steht halt im Büro und Privatnutzung ist eigentlich verboten. Wenn ich jetzt meine Dokumente haben will. könnte ich die im Büro herunterladen und ausdrucken oder per Mail schicken. Ich weiß dass einige Kollegen das machen, aber kann ja auch nicht die Lösung sein. Es ist aufwändig, nicht erlaubt und wenn ich Urlaub habe komm ich nicht an die Dokumente ran. Yeah, Digitalisierung auf bayrisch rockt!

@websgeisti:
Danke für den Tipp gegen mein Brett vorm Kopf. Geht das auch mit dem Zertifikat das ich im Büro heruntergeladen habe oder ist das irgendwie rechnergebunden? Dann könnte ich mir ja einfach das Zertifikat per Mail schicken, ich probiers mal aus.

Umlauf

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Ich bin der Meinung, dass die Ausstellung einer Bezügemitteilung zu den Pflichten des Dienstherren gehört. Damit kann es im eigentlichen Sinne nicht privat sein.

Der Bund regelt die elektronische Übermittlung der Mitteilung im Entwurf zur amtsangemessenen Alimentation. Dort steht etwas davon in der Gesetzesbegründung drinnen.

dkm84

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Der Meinung wäre ich auch, unser Sachgebietsleiter aber eher nicht. Der meint ja auch dass es persönliches Pech sein wenn man keinen Drucker zuhause hat, ausdrucken im Büro ist untersagt.

websgeisti

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Zitat
@websgeisti:
Danke für den Tipp gegen mein Brett vorm Kopf. Geht das auch mit dem Zertifikat das ich im Büro heruntergeladen habe oder ist das irgendwie rechnergebunden? Dann könnte ich mir ja einfach das Zertifikat per Mail schicken, ich probiers mal aus.
Nein, das Zertifikat ist nicht Gerätegebunden und kann auf jedem Gerät benutzt werden. Ich wüsste daher nicht, was gegen eine Übersendung des eigenen Zertifikats für die eigenen Angelegenheiten an die eigene private Email Adresse spricht. Letztendlich kann man sich ja auch direkt mit der privaten Email Registrieren. Wäre dies nicht gewünscht, dann könnte man nur die dienstlichen Adressen verwenden.

Ich empfehle den Bezügeempfängern immer die private Email-Adresse und Co. zu benutzen, damit man auch im Urlaub/Krankheit usw. auf seinen Digitalen Ordner zugreifen kann, ebenso bieten wir unter „Formulare“ auch an, dass man u.a. Eine Änderung der Kontoverbindung, VL-Anlage usw. nun elektronisch mitteilen kann.

Noch ein Hinweis: Sämtliche Härtefallanträge mit der Begründung „Kein Internet“ oder kein „Gerät“ werden abgelehnt. Nur Versorgungsempfänger und nichtstaatliche Beschäftigte (z.B. Körperschaften) sind von der verpflichtenden Nutzung des Digitalen Ordners ausgeschlossen und haben ein „Wahlrecht“.
« Last Edit: 27.10.2024 22:33 von websgeisti »

Umlauf

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Zitat
@websgeisti:
Danke für den Tipp gegen mein Brett vorm Kopf. Geht das auch mit dem Zertifikat das ich im Büro heruntergeladen habe oder ist das irgendwie rechnergebunden? Dann könnte ich mir ja einfach das Zertifikat per Mail schicken, ich probiers mal aus.
Nein, das Zertifikat ist nicht Gerätegebunden und kann auf jedem Gerät benutzt werden. Ich wüsste daher nicht, was gegen eine Übersendung des eigenen Zertifikats für die eigenen Angelegenheiten an die eigene private Email Adresse spricht. Letztendlich kann man sich ja auch direkt mit der privaten Email Registrieren. Wäre dies nicht gewünscht, dann könnte man nur die dienstlichen Adressen verwenden.

Ich empfehle den Bezügeempfängern immer die private Email-Adresse und Co. zu benutzen, damit man auch im Urlaub/Krankheit usw. auf seinen Digitalen Ordner zugreifen kann, ebenso bieten wir unter „Formulare“ auch an, dass man u.a. Eine Änderung der Kontoverbindung, VL-Anlage usw. nun elektronisch mitteilen kann.

Noch ein Hinweis: Sämtliche Härtefallanträge mit der Begründung „Kein Internet“ oder kein „Gerät“ werden abgelehnt. Nur Versorgungsempfänger und nichtstaatliche Beschäftigte (z.B. Körperschaften) sind von der verpflichtenden Nutzung des Digitalen Ordners ausgeschlossen und haben ein „Wahlrecht“.

Grad dann muss es erlaubt sein, das ganze auf dem Dienstrechner zu nutzen.
Ich verweise noch einmal auf die Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Seite 80 unten zu §3
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf

Hier ist etwas zur digitalen Bezügemitteilung und dem Zugang dazu erwähnt.
Da dürfte sich in Bayern nicht völlig konträr verhalten.

Wobei es hier eher um den Zugang zur Abrechnung geht. Die Papierform selbst ist noch nicht durchdekliniert.
https://www.deubner-steuern.de/themen/digitalisierung-steuerberatung/digitale-lohnabrechnung/datenschutz-und-rechte.html

Wahrscheinlich führt das dienstliche Ausdrucken den Freistaat in eine besondere Notlage.



websgeisti

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Bei Beamten werden bei uns die Bezügemitteilungen und Lohnsteuerbescheinigungen unbefristet gespeichert. Ein ausdrucken jeder Abrechnung (es wird sowieso nur eine bei einer Änderung zum Vormonat generiert) ist daher nicht notwendig.

Und ja, es soll Papier und auf lange Sicht Bürokratie (bei Formularen und Anschreiben) eingespart werden.

derSchorsch

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Der Meinung wäre ich auch, unser Sachgebietsleiter aber eher nicht. Der meint ja auch dass es persönliches Pech sein wenn man keinen Drucker zuhause hat, ausdrucken im Büro ist untersagt.

Gibt es hierzu (private Nutzung von Internet, Telefon, Drucker) keine Dienstvereinbarung? Was sagt die Personalvertretung?
Das muss doch eindeutig geregelt sein. Meinungen helfen da nicht..

dkm84

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Gibt es hierzu (private Nutzung von Internet, Telefon, Drucker) keine Dienstvereinbarung? Was sagt die Personalvertretung?
Das muss doch eindeutig geregelt sein. Meinungen helfen da nicht..
Zur privaten Nutzung des Internets gibt es tatsächlich eine Vereinbarung, es hieß heute (zähneknirschend und nach mehreren Nachfragen) plötzlich auch dass wir den Mitarbeiterservice selbstverständlich auch auf dem Dienstrechner nutzen dürften. Private Ausdrucke sind davon aber nicht erfasst, diese bleiben weiterhin "offiziell verboten". Ausserdem fiel der Satz dass Apple-Nutzer ja quasi selbst schuld seien und man sich als Beamter ja auch "einen anständigen PC" leisten könne. Ich hab mich dann nicht mehr getraut nach der Dienstpflicht zum Vorhalten eines privaten PC zu fragen weil die Stimmung ohnehin schon enorm gereizt war...

websgeisti

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[Ausserdem fiel der Satz dass Apple-Nutzer ja quasi selbst schuld seien und man sich als Beamter ja auch "einen anständigen PC" leisten könne. Ich hab mich dann nicht mehr getraut nach der Dienstpflicht zum Vorhalten eines privaten PC zu fragen weil die Stimmung ohnehin schon enorm gereizt war...

Wie bereits gesagt: Wer Safari auf einem iPad, iPhone oder Mac benutzt, sollte das Zertifikat einmalig mit einem Chrome, Firefox oder Brave herunterladen. Dann kann die Zertifikatsdatei auch mit dem Safari verwendet werden.

Weiteres ist hier zu finden: https://www.authega.bayern.de/gate/web/ui/lff/help?theme=help_faq_lff#faqUsageapple