Autor Thema: [BW] Mindestruhegehalt  (Read 2697 times)

Bobbele

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[BW] Mindestruhegehalt
« am: 23.10.2024 14:28 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wie es sich in folgender Konstellation mit dem Mindestruhegehalt verhält:

Angenommen man wird wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, dann wird ja zunächst das amtsabhängige bzw. erdiente Ruhegehalt berechnet. Falls dieses niedriger als das Mindestruhegehalt ist, erhält man stattdessen dieses. Soweit klar.

Jetzt kann es aber theoretisch passieren, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das amtsabhängige und amtsunabhängige Ruhegehalt relativ nah beieinander liegen, dass z.B. nach der nächsten Tarifverhandlung und anschließender Übernahme auf die Beamten plötzlich das amtsabhängige Ruhegehalt höher wäre, als das Mindestruhegehalt. Wie verhält sich das dann, wenn man bereits im Ruhestand ist? Wird sozusagen z.B. jährlich überprüft bzw. eine Günstigerprüfung gemacht, oder bleibt das bei Eintritt in den Ruhestand festgesetzte Ruhegehalt (entweder Mindest- oder amtsabhängiges Ruhegehalt) auf Dauer bestehen?

Ich hoffe man versteht, was ich meine, und hoffe auf das Schwarmwissen  :)

Wäre super, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte. Vielen Dank!

Rheini

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #1 am: 23.10.2024 16:02 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wie es sich in folgender Konstellation mit dem Mindestruhegehalt verhält:

Angenommen man wird wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, dann wird ja zunächst das amtsabhängige bzw. erdiente Ruhegehalt berechnet. Falls dieses niedriger als das Mindestruhegehalt ist, erhält man stattdessen dieses. Soweit klar.

Jetzt kann es aber theoretisch passieren, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das amtsabhängige und amtsunabhängige Ruhegehalt relativ nah beieinander liegen, dass z.B. nach der nächsten Tarifverhandlung und anschließender Übernahme auf die Beamten plötzlich das amtsabhängige Ruhegehalt höher wäre, als das Mindestruhegehalt. Wie verhält sich das dann, wenn man bereits im Ruhestand ist? Wird sozusagen z.B. jährlich überprüft bzw. eine Günstigerprüfung gemacht, oder bleibt das bei Eintritt in den Ruhestand festgesetzte Ruhegehalt (entweder Mindest- oder amtsabhängiges Ruhegehalt) auf Dauer bestehen?

Ich hoffe man versteht, was ich meine, und hoffe auf das Schwarmwissen  :)

Wäre super, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte. Vielen Dank!

Dachte es erhöhen sich beide Ansprüche, sodass es nicht passieren kann.

Bobbele

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #2 am: 23.10.2024 16:17 »
Es gibt da aber mehrere Konstellationen, in denen das passieren könnte.

In BW zum Beispiel ist jetzt A7 das niedrigste Amt und wird beim Mindestruhegehalt angesetzt. Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen wurde aber über die Jahre immer weiter eingeebnet. Was wenn der Besoldungsgesetzgeber irgendwann gezwungen ist, z.B. A13 prozentual deutlich mehr anzuheben als die A7 (die in der Vergangenheit quasi überproportional gesteigert wurde) und man dann mit dem erdienten Ruhegehalt A13 plötzlich mehr hätte als mit der Mindestversorgung? Jetzt ist man aber schon im Ruhestand.

Damals war es aber z.B. noch andersrum und es wurde einem das Mindestruhegehalt stattdessen angesetzt. Deshalb ja die Frage, ob hier eine regelmäßige Überprüfung stattfindet oder sozusagen das ursprünglich festgesetzte Ruhegehalt stehen bleibt.

Ebs

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #3 am: 26.10.2024 06:22 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wie es sich in folgender Konstellation mit dem Mindestruhegehalt verhält:

Angenommen man wird wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, dann wird ja zunächst das amtsabhängige bzw. erdiente Ruhegehalt berechnet. Falls dieses niedriger als das Mindestruhegehalt ist, erhält man stattdessen dieses. Soweit klar.

Jetzt kann es aber theoretisch passieren, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das amtsabhängige und amtsunabhängige Ruhegehalt relativ nah beieinander liegen, dass z.B. nach der nächsten Tarifverhandlung und anschließender Übernahme auf die Beamten plötzlich das amtsabhängige Ruhegehalt höher wäre, als das Mindestruhegehalt. Wie verhält sich das dann, wenn man bereits im Ruhestand ist? Wird sozusagen z.B. jährlich überprüft bzw. eine Günstigerprüfung gemacht, oder bleibt das bei Eintritt in den Ruhestand festgesetzte Ruhegehalt (entweder Mindest- oder amtsabhängiges Ruhegehalt) auf Dauer bestehen?

Ich hoffe man versteht, was ich meine, und hoffe auf das Schwarmwissen  :)

Wäre super, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte. Vielen Dank!

Dachte es erhöhen sich beide Ansprüche, sodass es nicht passieren kann.

Ebs

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #4 am: 26.10.2024 07:19 »
Hallo, hatte beim Editieren das Zeitlimit überschritten, sorry.

Um die Mindestversorgung zu erhalten muss die bisher geleistete Dienstzeit als Beamter mindestens 5 Jahre betragen. liegt man darunter gibt es Rente.
1. Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
2. Die amtsunabhängige Mindestversorgung liegt z.B. in MV bei 65% des Endamtes A4 (was ich für ziemlich mickrig halte im Vergleich zu BW, wo A7 aktuell ist). Es kommt nun darauf an, welche der beiden Mindestversorgungen höher liegt. Anspruch hat man immer auf die höhere Mindestversorgung.

In den monatlichen Abrechnungen/Bescheinigungen über die Versorgungsleistungen werden immer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die sich aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulage berechnen, ausgewiesen. Bei allen Erhöhungen oder auch evtl. Kürzungen erfolgt die Günstigerprüfung zwischen den beiden Mindestversorgungsarten durch das LBesA bzw. LAF.
Gruß Ebs

Kingrakadabra

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #5 am: 28.10.2024 12:28 »
Gibt es Rente nicht nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt wären (Nachversicherung, twEM, vEM?)?
« Last Edit: 28.10.2024 12:36 von Kingrakadabra »

Ebs

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #6 am: 28.10.2024 14:15 »
Guter Hinweis, Nachversicherung ist für den Erhalt einer Rente erforderlich und wird durch den Dienstherren übernommen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__181.html
Schließlich soll man ja nicht durch die Maschen des sozialen Netzes fallen ;D
Gruß Ebs












Bobbele

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #7 am: 29.10.2024 08:53 »
Hallo, hatte beim Editieren das Zeitlimit überschritten, sorry.

Um die Mindestversorgung zu erhalten muss die bisher geleistete Dienstzeit als Beamter mindestens 5 Jahre betragen. liegt man darunter gibt es Rente.
1. Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
2. Die amtsunabhängige Mindestversorgung liegt z.B. in MV bei 65% des Endamtes A4 (was ich für ziemlich mickrig halte im Vergleich zu BW, wo A7 aktuell ist). Es kommt nun darauf an, welche der beiden Mindestversorgungen höher liegt. Anspruch hat man immer auf die höhere Mindestversorgung.

In den monatlichen Abrechnungen/Bescheinigungen über die Versorgungsleistungen werden immer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die sich aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulage berechnen, ausgewiesen. Bei allen Erhöhungen oder auch evtl. Kürzungen erfolgt die Günstigerprüfung zwischen den beiden Mindestversorgungsarten durch das LBesA bzw. LAF.
Gruß Ebs

Hallo Ebs, zunächst vielen Dank für die Info. Ich hätte da noch ein paar Rückfragen:
- "Es kommt nun darauf an, welche der beiden Mindestversorgungen höher liegt. Anspruch hat man immer auf die höhere Mindestversorgung."

Das ist mir klar, aber wird das sozusagen bei Ruhestandseintritt einmal festgesetzt bzw. entschieden ala "er bekommt Mindestversorgung" und dann wird in Zukunft immer die Mindestversorgung herangezogen, auch wenn sich diese z.B. mal ändern sollte (vielleicht eine andere Entgeltgruppe) oder läuft quasi die alte "Besoldungsgruppe" im Hintergrund mit und falls die Versorgung mit dieser höher werden würde, würde diese in Zukunft herangezogen?

Es gibt ja in BW die Konstellationen je nach Dienstzeit, in der man z.B. nach 10 Jahren sogar mit dem amtsabhängigen Ruhegehalt (nicht amtsabhängige Mindestversorgung, also sogar mehr als nur 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) noch unter der amtsunabhängigen Mindestversorgung liegt.

Wenn jetzt in Zukunft aber z.B. die A12 mal kräftig angehoben wird, würde man bei erneuter Berechnung damit plötzlich aber über die amtsunabhängigen Mindestversorgung liegen. Jetzt wurde aber damals festgesetzt "bekommt Mindestversorgung".

Ich hoffe, dass das Problem verständlich ist. In BW ist die Situation halt etwas komisch, weil A7 Endstufe die Mindestversorgung ist. Da können bei nicht so langen Dienstzeiten viele Konstellationen entstehen, in denen man da fast gleichauf mit der amtsunabhängigen Mindestversorgung liegt. Aber bekanntlich wurde der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen immer kleiner und das muss man vielleicht irgendwann korrigieren.

Du schreibst "In den monatlichen Abrechnungen/Bescheinigungen über die Versorgungsleistungen werden immer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die sich aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Stellenzulage berechnen, ausgewiesen."
Und genau das ist meine Frage. Welche ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden da ausgewiesen? Wenn ich z.B. in die amtsunabhängige Mindestversorgung festgesetzt wurde, dann erscheint da A7 (Mindestversorgung) oder z.B. die alte Besoldungsgruppe wie A 11 oder A12?

Ebs

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #8 am: 31.10.2024 09:46 »
Hallo Bobbele,

-Man erhält immer die höhere Mindestversorgung, auch wenn sich durch irgendwelche Maßnahmen/Änderungen irgend etwas verschiebt.

-Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind immer die Endstufe Deiner letzten Besoldungsstufe in der jeweils aktuellen Besoldungstabelle zuzüglich Familienzuschlag und Stellenzulage.

Weitere Fragen stellen sich nach meiner Auffassung nicht.

Gruß Ebs






Ebs

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Antw:[BW] Mindestruhegehalt
« Antwort #9 am: 31.10.2024 12:55 »
-Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind immer die Endstufe Deiner letzten Besoldungsstufe in der jeweils aktuellen Besoldungstabelle zuzüglich Familienzuschlag und Stellenzulage.

-Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind immer die Endstufe Deiner letzten Besoldungsstufe, die Du mindestens 2 Jahre besetzt hattest in der jeweils aktuellen Besoldungstabelle zuzüglich Familienzuschlag und Stellenzulage.

Ein wenig nachgebessert, Gruß Ebs