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Stufenzuordnung bei Wechsel von Land Berlin zu Bund bei höherer Entgeltgruppe

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acg146:
Hallo zusammen, ich arbeite derzeit als Angestellter des Land Berlin in Entgeltgruppe 11 Stufe 3 TV-L zzgl. Ballungsraumzulage und habe eine Zusage für eine Stelle, die nach E12 TVöD Bund zzgl. Ministerialzulage bewertet wird, erhalten. Beide Stellen haben trotz ihrer verschiedenen staatlichen Ebenen und Entgeltgruppen ein erstaunlich ähnliches Aufgabenprofil. 
Daher ist meine Frage, wie vermutlich die Chancen stehen, bei einer Neueinstellung auf E12 TVöD, von E11 S3 TV-L kommend, direkt in die Stufe 3 eingestuft wird? Gibt es hier ähnliche Erfahrungen wo eine selbe Einstufung trotz höherer Entgeltgruppe erfolgte?

Danke vorab für Rückmeldungen!

Fragmon:
Anspruch nahezu Null, da E11 Tätigkeiten keine einschlägige Berufserfahrung für E12 Tätigkeiten darstellen.

Einzige Möglichkeit ist vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung,

* Anerkennung förderlicher Zeiten nach § 16 Abs. 2 S. 3,
* Stufenübernahme nach § 16 Abs. 3 oder
* Stufenvorweggewährung nach § 16 Abs. 6 TVöD-Bund zu verlangen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 24.10.2024 11:28 ---Anspruch nahezu Null, da E11 Tätigkeiten keine einschlägige Berufserfahrung für E12 Tätigkeiten darstellen.

Einzige Möglichkeit ist vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung,

* Anerkennung förderlicher Zeiten nach § 16 Abs. 2 S. 3,
* Stufenübernahme nach § 16 Abs. 3 oder
* Stufenvorweggewährung nach § 16 Abs. 6 TVöD-Bund zu verlangen.

--- End quote ---
Warum glaubst du das die E11 nicht die gleiche Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge haben kann wie EG12 und man dadurch niemals einschlägige Berufserfahrung in der 11 für die 12 Erlangen kann.

Ich denke, es gibt genügend Stellen bei dem das nicht so ist.
Und würde mal sagen, es kommt immer auf die Tätigkeiten an.

Talion:

--- Zitat von: acg146 am 23.10.2024 17:32 ---Hallo zusammen, ich arbeite derzeit als Angestellter des Land Berlin in Entgeltgruppe 11 Stufe 3 TV-L zzgl. Ballungsraumzulage und habe eine Zusage für eine Stelle, die nach E12 TVöD Bund zzgl. Ministerialzulage bewertet wird, erhalten. Beide Stellen haben trotz ihrer verschiedenen staatlichen Ebenen und Entgeltgruppen ein erstaunlich ähnliches Aufgabenprofil. 
Daher ist meine Frage, wie vermutlich die Chancen stehen, bei einer Neueinstellung auf E12 TVöD, von E11 S3 TV-L kommend, direkt in die Stufe 3 eingestuft wird? Gibt es hier ähnliche Erfahrungen wo eine selbe Einstufung trotz höherer Entgeltgruppe erfolgte?

Danke vorab für Rückmeldungen!

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In Berlin gibt es keine "Ballungsraumzulage" ...

Thoth:

--- Zitat von: Talion am 01.11.2024 14:36 ---
--- Zitat von: acg146 am 23.10.2024 17:32 ---Hallo zusammen, ich arbeite derzeit als Angestellter des Land Berlin in Entgeltgruppe 11 Stufe 3 TV-L zzgl. Ballungsraumzulage und habe eine Zusage für eine Stelle, die nach E12 TVöD Bund zzgl. Ministerialzulage bewertet wird, erhalten. Beide Stellen haben trotz ihrer verschiedenen staatlichen Ebenen und Entgeltgruppen ein erstaunlich ähnliches Aufgabenprofil. 
Daher ist meine Frage, wie vermutlich die Chancen stehen, bei einer Neueinstellung auf E12 TVöD, von E11 S3 TV-L kommend, direkt in die Stufe 3 eingestuft wird? Gibt es hier ähnliche Erfahrungen wo eine selbe Einstufung trotz höherer Entgeltgruppe erfolgte?

Danke vorab für Rückmeldungen!

--- End quote ---

In Berlin gibt es keine "Ballungsraumzulage" ...

--- End quote ---

Na das war jetzt ein ganz wertvoller Beitrag, wahnsinn, Forummember des Monats

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