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Kinderkrankheitstage (TvöD und Beamter Land NRW)

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Kurt123:
Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen, ich verstehe es leider einfach nicht.

Folgende Konstellation:
1 Kind, privat über Vater versichert
Mutter: Teilzeit (20 St) TvöD VKA, gesetzlich versichert
Vater: Beamter Land NRW, privat versichert

Wie sind die Kindkrankheitstage verteilt?

Rechthaber:
Da das Kind privat versichert ist, stehen dem gesetzlich versicherten Elternteil keine sog. Kindkranktage nach § 45 SGB V zu. Es bleiben nur die max. 4 Tage Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD-VKA.

Bei dem in NRW verbeamteten Elternteil richtet sich die Befreiung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW; § 33.
Grundsätzlich ebenfalls pro Kind nur 4 Tage; soweit die Grundbesoldung jedoch die JAEG nicht überschreitet, gilt die Regelung des § 45 Abs. 2 SGB V entsprechend, d.h. 10 Kindkranktage. Dies gilt unabhängig (!) vom Versicherungsstatus des Kindes.

Ytsejam:

--- Zitat von: Rechthaber am 23.10.2024 23:35 ---Da das Kind privat versichert ist, stehen dem gesetzlich versicherten Elternteil keine sog. Kindkranktage nach § 45 SGB V zu. Es bleiben nur die max. 4 Tage Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD-VKA.

Bei dem in NRW verbeamteten Elternteil richtet sich die Befreiung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW; § 33.
Grundsätzlich ebenfalls pro Kind nur 4 Tage; soweit die Grundbesoldung jedoch die JAEG nicht überschreitet, gilt die Regelung des § 45 Abs. 2 SGB V entsprechend, d.h. 10 Kindkranktage. Dies gilt unabhängig (!) vom Versicherungsstatus des Kindes.

--- End quote ---

Welche Logik steckt eigentlich dahinter, dem alleinerziehenden Beamten die doppelte Auszeit zu gewähren, wenn bei einem verheirateten Beamten (und der Besoldungsgeber geht ja mittlerweile vom Doppelverdienermodell aus  ;) ) die Ehefrau ja auch nur über 4 Tage verfügt und nicht über 10 bzw. 13 in 2025?

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