Ich habe mich 2018 von Sachsen-Anhalt nach Sachsen versetzen lassen. Es erfolgte gleich eine Versetzung ohne vorherige Abordnung. Die Erfahrungsstufe wurde nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz ermittelt und neu festgesetzt, da die Stufenlaufzeiten in den Bundesländern durchaus unterschiedlich sind. Beförderung war ohne Probleme möglich in der nächsten Beförderungsrunde.