Vielen Dank für die entmutigende Antwort
tatsächlich habe ich einem anderen Forenbeitrag von einer entsprechenden DV gelesen. Leider kann ich der Autorin keine PN schreiben. Bei mir kommt immer eine Fehlermeldung.
Dort heißt es:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle tariflich Beschäftigten in der Kreisverwaltung Stormarn,
die mindestens die 3. und maximal die 5. Entwicklungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht haben.
§ 2 Voraussetzungen für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVÖD
Voraussetzung für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVÖD ist
1. ein Antrag der/des Beschäftigten auf vorgezogenen Stufenaufstieg,
2. dienstliche Beurteilungen, die einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren umfassen und
3. jeweils die Note „sehr gut" in den Beurteilungsmerkmalen
"2.1 Leistungsvermögen" und "2.2 Leistungsgüte". Führungskräfte müssen zusätzlich im Beurteilungsmerkmal "3. Personalführung" insgesamt die Beurteilung "sehr gut" erhalten haben.
Der Fachdienst Personal entscheidet über den Antrag. Ist der Antrag begründet, wird die nächsthöhere Stufe mit Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Zwischen zwei erfolgreichen Anträgen auf vorgezogenen Stufenaufstieg muss ein Zeitraum von mindestens drei Jahren liegen.