Autor Thema: Dienstvereinbarung für leistungsbezogenen Stufenaufstieg (§17(2) TVöD)  (Read 1651 times)

Regierungsrat Dimpelmoser

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Moin, ich möchte gerne meinem Personalrat vorschlagen, eine Dienstvereinbarung zum Thema leistungsbezogener Stufenaufstieg nach 17(2) TVöD abzuschließen. Wer eine solche DV im Haus hat, könnte sie doch bitte einmal hier in eine Antwort setzen. Das wäre klasse! Vielen Dank ☺️

TVOEDAnwender

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Ich habe vor Jahren (um 2019/2020) mal versucht eine entsprechende Dienstvereinbarung  (da war ich noch Gesamtpersonalratsmitglied einer größeren kommunalen Behörde) bei meiner Behörde anzustoßen. Ergebnis und Siegerehrung: Ich habe bei meiner Recherche in ganz NRW keine einzige kreisfreie Kommune und keinen Kreis gefunden, der eine Dienstvereinbarung hierrüber geschlossen hat.

Regierungsrat Dimpelmoser

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Vielen Dank für die entmutigende Antwort  :D tatsächlich habe ich einem anderen Forenbeitrag von einer entsprechenden DV gelesen. Leider kann ich der Autorin keine PN schreiben. Bei mir kommt immer eine Fehlermeldung.

Dort heißt es:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle tariflich Beschäftigten in der Kreisverwaltung Stormarn,

die mindestens die 3. und maximal die 5. Entwicklungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht haben.

§ 2 Voraussetzungen für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVÖD

Voraussetzung für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVÖD ist

1. ein Antrag der/des Beschäftigten auf vorgezogenen Stufenaufstieg,

2. dienstliche Beurteilungen, die einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren umfassen und

3. jeweils die Note „sehr gut" in den Beurteilungsmerkmalen

"2.1 Leistungsvermögen" und "2.2 Leistungsgüte". Führungskräfte müssen zusätzlich im Beurteilungsmerkmal "3. Personalführung" insgesamt die Beurteilung "sehr gut" erhalten haben.

Der Fachdienst Personal entscheidet über den Antrag. Ist der Antrag begründet, wird die nächsthöhere Stufe mit Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Zwischen zwei erfolgreichen Anträgen auf vorgezogenen Stufenaufstieg muss ein Zeitraum von mindestens drei Jahren liegen.

FearOfTheDuck

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Hmm, interessant wäre es zu erfahren, ob im LK Stormarn jemals jemand den leistungsbezogenen Stufenaufstieg erreicht hat.

Bei uns (Kommune) wäre allein im LOB eine Topnote in nur einem Beurteilungsmerkmal außergewöhnlich und mehrere Einser vollkommen utopisch.

Regierungsrat Dimpelmoser

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Bei uns hat man das LOB abgeschafft... Jetzt hängt es wirklich nur noch von dem Engagement und den persönlichen Vorlieben des Vorgesetzten ab, wer bei der Prämienvergabe berücksichtigt wird. Ich hab jetzt mal bei der Boeckler Stiftung angefragt und hoffe, dass die eine gute DV aus dem Hut zaubern.

TVOEDAnwender

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Bei uns hat man das LOB abgeschafft... Jetzt hängt es wirklich nur noch von dem Engagement und den persönlichen Vorlieben des Vorgesetzten ab, wer bei der Prämienvergabe berücksichtigt wird. Ich hab jetzt mal bei der Boeckler Stiftung angefragt und hoffe, dass die eine gute DV aus dem Hut zaubern.

Die LOB nach Paragraph 18/18a TVöD hat nichts mit dem leistungsabhängigen Stufenaufstieg zu tun.

FearOfTheDuck

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Richtig.

Sollte nur als Querverweis dienen, wie sehr sich der ÖD-AG mitunter mit der Leistungsbeurteilung tut.