Autor Thema: Kinderkrankheitstage (TvöD und Beamter Land NRW)  (Read 1661 times)

Kurt123

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Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen, ich verstehe es leider einfach nicht.

Folgende Konstellation:
1 Kind, privat über Vater versichert
Mutter: Teilzeit (20 St) TvöD VKA, gesetzlich versichert
Vater: Beamter Land NRW, privat versichert

Wie sind die Kindkrankheitstage verteilt?

Rechthaber

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Antw:Kinderkrankheitstage (TvöD und Beamter Land NRW)
« Antwort #1 am: 23.10.2024 23:35 »
Da das Kind privat versichert ist, stehen dem gesetzlich versicherten Elternteil keine sog. Kindkranktage nach § 45 SGB V zu. Es bleiben nur die max. 4 Tage Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD-VKA.

Bei dem in NRW verbeamteten Elternteil richtet sich die Befreiung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW; § 33.
Grundsätzlich ebenfalls pro Kind nur 4 Tage; soweit die Grundbesoldung jedoch die JAEG nicht überschreitet, gilt die Regelung des § 45 Abs. 2 SGB V entsprechend, d.h. 10 Kindkranktage. Dies gilt unabhängig (!) vom Versicherungsstatus des Kindes.

Ytsejam

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Antw:Kinderkrankheitstage (TvöD und Beamter Land NRW)
« Antwort #2 am: 25.10.2024 07:13 »
Da das Kind privat versichert ist, stehen dem gesetzlich versicherten Elternteil keine sog. Kindkranktage nach § 45 SGB V zu. Es bleiben nur die max. 4 Tage Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD-VKA.

Bei dem in NRW verbeamteten Elternteil richtet sich die Befreiung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW; § 33.
Grundsätzlich ebenfalls pro Kind nur 4 Tage; soweit die Grundbesoldung jedoch die JAEG nicht überschreitet, gilt die Regelung des § 45 Abs. 2 SGB V entsprechend, d.h. 10 Kindkranktage. Dies gilt unabhängig (!) vom Versicherungsstatus des Kindes.

Welche Logik steckt eigentlich dahinter, dem alleinerziehenden Beamten die doppelte Auszeit zu gewähren, wenn bei einem verheirateten Beamten (und der Besoldungsgeber geht ja mittlerweile vom Doppelverdienermodell aus  ;) ) die Ehefrau ja auch nur über 4 Tage verfügt und nicht über 10 bzw. 13 in 2025?