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Anspruch Weihnachtsgeld bei Kündigung TVöD_S
TvodHai:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 24.10.2024 20:23 ---Kündigungsfrist ist dann 1 Monat zum Monatsschluss. Die Ausbildungszeit zählt nicht mit.
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Verstehe. Vielen Dank.
Dann Also zum 1. Dezember kündigen für Neujahr damit ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.
Vielen Dank
Schokokeks:
--- Zitat von: TvodHai am 24.10.2024 20:27 ---Verstehe. Vielen Dank.
Dann Also zum 1. Dezember kündigen für Neujahr damit ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.
Vielen Dank
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Nein
ITheini:
--- Zitat von: TvodHai am 24.10.2024 20:27 ---Verstehe. Vielen Dank.
Dann Also zum 1. Dezember kündigen für Neujahr damit ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.
Vielen Dank
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Du kannst nur zum Monatsende kündigen (wie hier mehrfach ausgeführt wurde) und nicht zum Monatsanfang. Und da die Kündigungsfrist 1 Monat beträgt musst Du auch noch im November kündigen, im Dezember reicht nicht.
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