Autor Thema: Familienzuschlag bei 2 Kindern  (Read 1136 times)

kettenreaktion1977

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Familienzuschlag bei 2 Kindern
« am: 24.10.2024 21:50 »
Hallo, ich habe eine Frage zur Besoldungsberechnung A 12 NRW  - und zwar weichen der Rechner hier und mein Gehaltsnachweis im 2. Familienzuschlag für Kinder voneinander ab.

Ich bin verheiratet, habe einen noch kindergeldberechtigten Stiefsohn, hier ist meine Ehefrau kindergeldberechtigt, und einen leiblichen Sohn, bei welchem seine Mutter kindergeldberechtigt ist. Weder meine Frau noch die Mutter meines Sohnes sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Mit der Mutter meines leiblichen Kindes war nicht verheiratet.

Zur Wertung der Situation habe ich die Information “Familienzuschlag 12/2022” des LBV NRW gefunden, wo meiner Meinung nach dann Ziffer 3.2. einschlägig sein müsste.

Anspruch auf FamZuschlag Stufe 1 nach Ziffer 2.2.1 (+)
Anspruch auf FamZuschlag Kind
Stiefsohn; FamZuschlag, wenn der besoldungsberechtigten Person Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz zusteht oder nur deshalb nicht zusteht, weil eine andere Person vorrangig das Kindergeld erhält; meine Frau erhält das Kindergeld für den Stiefsohn, die Variante müsste gedeckt sein, daher (+)
Leiblicher Sohn: FamZuschlag, wenn der besoldungsberechtigten Person Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz zusteht oder nur deshalb nicht zusteht, weil eine andere Person vorrangig das Kindergeld erhält; meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet) erhält das Kindergeld für den Stiefsohn, die Variante müsste gedeckt sein, daher (+)

Nach dem Rechner sind dann die Besoldungsbestandteile auch:
Grundgehalt + Familienzuschlag Ehe + 1. Kind Mietenstufe (I in meinem Fall) + 2. Kind Mietenstufe (I in meinem Fall) + Strukturzulage Lfbgr. 2

Oder hänge ich da “irgendwo” - das Personalamt meint, das wäre ohne 2. Kind Mietenstufe (I in meinem Fall) korrekt … die berufen sich auf einen Datenabgleich mit der FamKa? Ich habe diesen Zuschlag 2. Kind Mietenstufe (I in meinem Fall) weder als Nachzahlung 2022 noch seit dem 01.01.2023 erhalten.

Kann mir hier jemand helfen, was ich vllt. falsch einordne? Vielen, vielen Dank!


Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:Familienzuschlag bei 2 Kindern
« Antwort #1 am: 25.10.2024 08:30 »
Spielt es eine Rolle in welchen Haushalten die Kinder leben?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

kettenreaktion1977

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Familienzuschlag bei 2 Kindern
« Antwort #2 am: 25.10.2024 21:15 »
Das ist eine gute Frage ... dazu habe ich nichts gefunden. Könnte aber sein, weiss da jemand mehr? Allerdings zahle ich ja Unterhalt ...