Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage plötzlich weg
egotrip:
--- Zitat von: lehrerbw2 am 25.10.2024 21:06 ---die Direkteinsteigerzulage stellt eine Vorwegewährung gem. § 16 Abs. 5 TV-L dar.
Tja und nun? Für die Motivation ist so ein ausgetrickst werden nicht so besonders...
--- End quote ---
Ich unterstelle einmal, dass eine Lehrkraft im Stande ist zu verstehen, was eine Vorweggewährung ist, und warum man da nicht ausgetrickst wurde.
lehrerbw2:
Hieraus erkennst du, dass es eine Vorweggewährung ist?
"Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die als Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in einer der Entgeltgruppen 11 und 12 eingestellt werden, erhalten zusätzlich zum regulären Tabellenentgelt eine Zulage."
Dann bist du mir beim Lesen eben überlegen.
FearOfTheDuck:
Ist halt schon Mist, wenn das erst auf Nachfrage klar gemacht und erst dann überhaupt der zugehörige § genannt wird. Den Hinweis auf den fehlenden Rechtsanspruch können sie sich dann auch schenken; wenn man nun um die Art der Zulage weiß, ist einem diese Folge auch selbst klar.
Aus dem kurzen Sätzchen hätte ich die Infos auch nicht rauslesen können.
Was spricht gehen den Versuch, 16.5 erneut zu verhandeln?
cyrix42:
Moin,
Also laut Arbeitsvertrag steht dir das Entgelt der EG 12 zu; von einer Zulage ist dort nichts zu lesen. Die hast du nicht vereinbart — es sei denn, du hast ein weiteres Schriftstück, wo diese Nebenabrede dokumentiert ist. Dort müsste dann auch stehen, was vereinbart wurde.
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