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Dienstjubiläum

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Lerner:
Hallo zusammen,

seit dem 01.09.1984 bin ich immer beim selben Arbeitgeber/Gemeinde. Zuerst die Ausbildung und dann ab 03.07.1987 fest angestellt als Verwaltungsfachangestellte. Nun habe ich vom Bürgermeister eines Dankeskarte erhalten, jedoch nicht die 500 € und 1 Tag Sonderurlaub. Würde mir das nicht auch schon jetzt zustehen?

Was meint Ihr?

BAT:
Du bis dann ja noch unter dem BAT angefangen. Da gab es nicht nur eine Beschäftigungszeit, sondern auch eine Dienstzeit und eine Jubiläumszeit.

Meines Wissens ist mit Einführung des TVÖD die Einberechnung der Ausbildungszeit weggefallen und es wurde auch kein Bestandsschutz vereinbart.

Wir im Hause führen das aber so weiter, als gäbe es einen Bestandsschutz.

Umlauf:
Die Ausbildung wird dann anerkannt, wenn man nach Ende der Ausbildung innerhalb von 6 Monaten einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat. Da unsere Personalsachbearbeiter uns damals darauf hinwiesen, habe ich mein 25 jähriges mit Ausbildungszeit bekommen.

Ohne Antrag wird es wohl erst in 3 Jahren soweit sein.

So war das zu BAT-Zeiten.

Umlauf:

--- Zitat von: BAT am 25.10.2024 13:04 ---Du bis dann ja noch unter dem BAT angefangen. Da gab es nicht nur eine Beschäftigungszeit, sondern auch eine Dienstzeit und eine Jubiläumszeit.

Meines Wissens ist mit Einführung des TVÖD die Einberechnung der Ausbildungszeit weggefallen und es wurde auch kein Bestandsschutz vereinbart.

Wir im Hause führen das aber so weiter, als gäbe es einen Bestandsschutz.

--- End quote ---

Bei uns dito.

peer80:
Ich kenne es auch nicht anders. Ausbildung wird mit eingerechnet.

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