Dienstjubiläum

Begonnen von Lerner, 25.10.2024 12:50

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Was wird bei Dienstjubiläum angerechnet, Ausbildung, immer beim selben Arbeitgeber?

40 Jahre Dienstjubiläum
1 (14.3%)
Beschäftigungszeit
7 (100%)

Stimmen insgesamt: 7

Umfrage geschlossen: 24.11.2024 11:50

Lerner

Hallo zusammen,

seit dem 01.09.1984 bin ich immer beim selben Arbeitgeber/Gemeinde. Zuerst die Ausbildung und dann ab 03.07.1987 fest angestellt als Verwaltungsfachangestellte. Nun habe ich vom Bürgermeister eines Dankeskarte erhalten, jedoch nicht die 500 € und 1 Tag Sonderurlaub. Würde mir das nicht auch schon jetzt zustehen?

Was meint Ihr?

BAT

Du bis dann ja noch unter dem BAT angefangen. Da gab es nicht nur eine Beschäftigungszeit, sondern auch eine Dienstzeit und eine Jubiläumszeit.

Meines Wissens ist mit Einführung des TVÖD die Einberechnung der Ausbildungszeit weggefallen und es wurde auch kein Bestandsschutz vereinbart.

Wir im Hause führen das aber so weiter, als gäbe es einen Bestandsschutz.

Umlauf

Die Ausbildung wird dann anerkannt, wenn man nach Ende der Ausbildung innerhalb von 6 Monaten einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat. Da unsere Personalsachbearbeiter uns damals darauf hinwiesen, habe ich mein 25 jähriges mit Ausbildungszeit bekommen.

Ohne Antrag wird es wohl erst in 3 Jahren soweit sein.

So war das zu BAT-Zeiten.

Umlauf

Zitat von: BAT in 25.10.2024 13:04
Du bis dann ja noch unter dem BAT angefangen. Da gab es nicht nur eine Beschäftigungszeit, sondern auch eine Dienstzeit und eine Jubiläumszeit.

Meines Wissens ist mit Einführung des TVÖD die Einberechnung der Ausbildungszeit weggefallen und es wurde auch kein Bestandsschutz vereinbart.

Wir im Hause führen das aber so weiter, als gäbe es einen Bestandsschutz.

Bei uns dito.

peer80

Ich kenne es auch nicht anders. Ausbildung wird mit eingerechnet.

Umlauf

Zitat von: peer80 in 26.10.2024 23:13
Ich kenne es auch nicht anders. Ausbildung wird mit eingerechnet.

Das ist richtig, aber nach §39 BAT nur auf Antrag.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jubilaeumszuwendung-39-bat-21-jubilaeumsdienstzeit_idesk_PI13994_HI1424833.html

Bei Haufe steht, dass für diesen Antrag nicht die Ausschlussfrist gilt. Ob das nach Auslaufen des BAT immer noch gilt, vermag ich nicht zu sagen.
Es käme auf einen Versuch an. Mit Verweis auf den §39 BAT, der damals ja galt.

Rein unter TV-L/TVöD-Regelung wäre die Ausbildungszeit nicht mehr dabei.

JahrhundertwerkTVÖD

Ein weiterer Punkt wie dilettantisch das Jahrhundertwerk TVÖD verhandelt wurde.

So viel zum Thema Wertschätzung sowohl seitens der VKA wie auch Verdi.

Ein Unding und eine Frechheit, aber passend zum Jahrhundertwerk.

SchrödingersKatze

Wann wurde denn das 25jährige Dienstjubiläum begangen?

KlammeKassen

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 28.10.2024 11:41
Ein weiterer Punkt wie dilettantisch das Jahrhundertwerk TVÖD verhandelt wurde.

So viel zum Thema Wertschätzung sowohl seitens der VKA wie auch Verdi.

Ein Unding und eine Frechheit, aber passend zum Jahrhundertwerk.

Ja Moment. Im Jahr 2005 war nie die Rede von Wertschätzung. Das waren die Zeiten, in denen Personal abgebaut wurde, keine Azubis übernommen wurden etc. Dort war das doch super, um Personal loszuwerden. Da sich die Zeiten nun aber massiv geändert haben, sollte nun vielleicht mal die Wertschätzung in den Fokus genommen werden.

BAT

Wer Wertschätzung möchte, kann ja in den Sonntagsgottesdienst gehen.

Hier geht es um reine Verhandlungen. Mit einer AZ-Verkürzung hätte man das auch auffangen können bei einem gleichzeitig starken Tarifvertrag.