Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist bei unbefristetem Vertrag
uniuni:
Super, vielen Dank!
Da der Vertragseintritt der 01.12.2019 war, denke ich, dass dann ab dem 01.12.2024 die 3 Monate zum Quartalsende gelten.
Aber aktuell noch die 6 Wochen, diese Info brauchte ich :)
--- Zitat von: BudgetBär am 25.10.2024 14:47 ---
--- Zitat von: Maggus am 25.10.2024 14:41 ---Es gelten die 6 Wochen, da zum Zeitpunkt des Kündigungseingangs beim AG (Mitte Nov.) noch keine 5 jährige Beschäftigungszeit besteht.
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Ja, genau so ist es.
Wenn die Kündigung 6 Wochen vor dem 31. Dezember 2024 eingeht, also spätestens am 19. November 2024, greift noch die alte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. In diesem Fall würde das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2024 enden.
Da die Kündigung vor dem 1. Januar 2025 eingeht, ist die Frist von 6 Wochen maßgeblich und nicht die neue Frist von 3 Monaten zum Quartalsende, die erst ab dem 1. Januar 2025 gelten würde.
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