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Fragen zum Sabbatjahr - Dauer und Auszahlung

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WildeMöhre:
Hallo zusammen,
ich entnehme dem LBG NRW, dass der gesamte Bewilligungszeitraum für ein Sabbatjahr maximal sieben Jahre betragen kann. Heißt das, dass ich auch länger als ein Jahr frei nehmen kann? Also zum Beispiel 4 Jahre ansparen und drei Jahre auszahlen lassen?

Kann ich auch weniger ansparen, als ich aktuell verdiene? Also zum Beispiel nur 50% der Bezüge in der Auszahlungsphase erhalten, wenn ich vorher zu 80% gearbeitet habe?
Kennt sich da jemand mit aus?

Viele Grüße!

Casa:

--- Zitat ---Hallo zusammen,
ich entnehme dem LBG NRW, dass der gesamte Bewilligungszeitraum für ein Sabbatjahr maximal sieben Jahre betragen kann. Heißt das, dass ich auch länger als ein Jahr frei nehmen kann? Also zum Beispiel 4 Jahre ansparen und drei Jahre auszahlen lassen?
--- End quote ---

Richtig.



--- Zitat ---Kann ich auch weniger ansparen, als ich aktuell verdiene? Also zum Beispiel nur 50% der Bezüge in der Auszahlungsphase erhalten, wenn ich vorher zu 80% gearbeitet habe?
Kennt sich da jemand mit aus?

--- End quote ---

Dann würdest du in der Ansparphase nur 30 % ausgezahlt bekommen.

Rentenonkel:
Allerdings muss man bei der Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit arbeiten.

Mir vier Jahren 80 % und dann drei Jahre 0 % würde man diese Mindestvoraussetzung nicht erreichen.

Im Übrigen sind die Bezüge über die Dauer der gesamten Phase prozentual entsprechend der gesamten Teilzeitquote gleich hoch. Man hat also auch in der Ansparphase deutlich weniger Einkommen.

Beispiel: 3 Jahre Vollzeit, drei Jahre Freistellung: Teilzeitquote 50 %, also bekommt man in den gesamten sechs Jahren jeden Monat 50 % Bezüge ausgezahlt.

WildeMöhre:

--- Zitat von: Rentenonkel am 30.10.2024 08:21 ---Allerdings muss man bei der Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit arbeiten.

Mir vier Jahren 80 % und dann drei Jahre 0 % würde man diese Mindestvoraussetzung nicht erreichen.

Im Übrigen sind die Bezüge über die Dauer der gesamten Phase prozentual entsprechend der gesamten Teilzeitquote gleich hoch. Man hat also auch in der Ansparphase deutlich weniger Einkommen.

Beispiel: 3 Jahre Vollzeit, drei Jahre Freistellung: Teilzeitquote 50 %, also bekommt man in den gesamten sechs Jahren jeden Monat 50 % Bezüge ausgezahlt.

--- End quote ---

Das mit den gleich hohen Bezügen wusste ich noch gar nicht. Danke für die Info!
Wie lange könnte ich denn dann maximal frei nehmen, wenn ich in der Ansparphase nur auf 80% Arbeitszeit komme? Puh, ich finde das ganz schön kompliziert 😅🙈

Rentenonkel:
Wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann Teilzeitbeschäftigung auf Antrag auch in der Weise bewilligt werden, dass während eines Teils des Bewilligungszeitraumes die Arbeitszeit bis zur regelmäßigen Arbeitszeit erhöht und diese Arbeitszeiterhöhung während des unmittelbar daran anschließenden Teils des Bewilligungszeitraumes durch eine entsprechende Ermäßigung der Arbeitszeit oder durch eine ununterbrochene Freistellung vom Dienst ausgeglichen wird.

Der gesamte Bewilligungszeitraum darf höchstens sieben Jahre betragen.

Das bedeutet, dass man in der Ansparphase immer zwingend 100 % arbeiten muss (80 % in der Ansparphase geht nicht), um dann in der Freistellungsphase gar nicht zu arbeiten.

Bei maximal sieben Jahren wären es also maximal 3,5 Jahre Vollzeit und danach 3,5 Jahre Freizeitphase möglich.

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