Autor Thema: Ernennung trotz Verurteilung  (Read 1366 times)

Alex91

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Ernennung trotz Verurteilung
« am: 25.10.2024 15:04 »
Hallo. Folgende Frage. In wie weit steht es mir im, Weg zum Anwärter auf Probe ernannt zu werden, trotz einer Verurteilung?
Ich bin laut Rechtssprechung nicht vorbestraft. Heißt mein FZ ist "sauber". Ich bekam ein Geldstrafe von 90TS á40€ wegen Betrugs. Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht?
Also das jemand trotzdem ernannt wurde oder eben nicht wegen charakterlicher Nichteignung?
Bin dankbar für eure Kommentare

andreb

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Antw:Ernennung trotz Verurteilung
« Antwort #1 am: 25.10.2024 15:32 »
Im Rahmen des Einstellungsprozess müssen wahrheitsgemäße Angabe über etwaige Verfahren gemacht werden.

Insbesondere müssen Aktenzeichen etc. pp. angegeben werden.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen das Verfahren aufgrund eines Strafbefehls eingestellt worden ist?

andreb

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Antw:Ernennung trotz Verurteilung
« Antwort #2 am: 25.10.2024 15:35 »
Ergänzend dazu werden Verurteilungen mit über 90 Tagessätzen im Führungszeugnis landen.



dregonfleischer

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Antw:Ernennung trotz Verurteilung
« Antwort #3 am: 25.10.2024 17:48 »
Im Rahmen des Einstellungsprozess müssen wahrheitsgemäße Angabe über etwaige Verfahren gemacht werden.

Insbesondere müssen Aktenzeichen etc. pp. angegeben werden.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen das Verfahren aufgrund eines Strafbefehls eingestellt worden ist?


Sowas wuerde ich gar nicht angeben

Alex91

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Antw:Ernennung trotz Verurteilung
« Antwort #4 am: 26.10.2024 08:58 »
Also ich hab es im Bewerbungsbogen angegeben. Nicht zuletzt, weil ich nicht möchte, dass es auf Umwegen auftaucht und ich im Nachhinein entlassen werde. Lieber gleich die Wahrheit sagen.
Also es wurde zuerst ein Strafbefehl erlassen mit weitaus höheren TS und bei der Hauptverhandlung dann eben auf 90TS. Somit ist das Verfahren abgeschlossen.
Ich wurde auch trotz der Angabe eingeladen zu einem Vorstellungsgespräch...

Alex91

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Antw:Ernennung trotz Verurteilung
« Antwort #5 am: 26.10.2024 09:10 »
Im Rahmen des Einstellungsprozess müssen wahrheitsgemäße Angabe über etwaige Verfahren gemacht werden.

Insbesondere müssen Aktenzeichen etc. pp. angegeben werden.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen das Verfahren aufgrund eines Strafbefehls eingestellt worden ist?


Sowas wuerde ich gar nicht angeben

Aber es kommt mit Sicherheit irgendwann raus...evtl im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung