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Ernennung trotz Verurteilung

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Alex91:
Hallo. Folgende Frage. In wie weit steht es mir im, Weg zum Anwärter auf Probe ernannt zu werden, trotz einer Verurteilung?
Ich bin laut Rechtssprechung nicht vorbestraft. Heißt mein FZ ist "sauber". Ich bekam ein Geldstrafe von 90TS á40€ wegen Betrugs. Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht?
Also das jemand trotzdem ernannt wurde oder eben nicht wegen charakterlicher Nichteignung?
Bin dankbar für eure Kommentare

andreb:
Im Rahmen des Einstellungsprozess müssen wahrheitsgemäße Angabe über etwaige Verfahren gemacht werden.

Insbesondere müssen Aktenzeichen etc. pp. angegeben werden.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen das Verfahren aufgrund eines Strafbefehls eingestellt worden ist?

andreb:
Ergänzend dazu werden Verurteilungen mit über 90 Tagessätzen im Führungszeugnis landen.


dregonfleischer:

--- Zitat von: andreb am 25.10.2024 15:32 ---Im Rahmen des Einstellungsprozess müssen wahrheitsgemäße Angabe über etwaige Verfahren gemacht werden.

Insbesondere müssen Aktenzeichen etc. pp. angegeben werden.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen das Verfahren aufgrund eines Strafbefehls eingestellt worden ist?

--- End quote ---


Sowas wuerde ich gar nicht angeben

Alex91:
Also ich hab es im Bewerbungsbogen angegeben. Nicht zuletzt, weil ich nicht möchte, dass es auf Umwegen auftaucht und ich im Nachhinein entlassen werde. Lieber gleich die Wahrheit sagen.
Also es wurde zuerst ein Strafbefehl erlassen mit weitaus höheren TS und bei der Hauptverhandlung dann eben auf 90TS. Somit ist das Verfahren abgeschlossen.
Ich wurde auch trotz der Angabe eingeladen zu einem Vorstellungsgespräch...

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