Autor Thema: Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind  (Read 2001 times)

ThomasAC

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Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« am: 26.10.2024 14:58 »
Guten Tag zusammen,

nachdem man im Vorfeld schon viele widersprüchliche Informationen zur Neuregelung des Familienzuschlags in NRW lesen konnte, gab es gestern und heute Post vom LBV.

Zu meinem Entsetzen wird zwar wie im Vorfeld angekündigt der Differenzbetrag voll erstattet, jedoch wird rückwirkend für das komplette Jahr 2024 eine Zuvielzahlung i.H.v. 1155€ berechnet. (Offene Zuvielzahlung Forderung).

Wie wird das verechnet? Wenn der Familienzuschlag in 5 Jahren soweit gestiegen ist, dass ich das monatlich abzahlen kann?

Das kann doch alles nicht richtig sein...

Insgesamt sind es trotz 200€ mehr brutto, 30€ weniger beim Netto.

BeamteNRW01

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #1 am: 26.10.2024 15:45 »
Hallo,
bei mir auch das selbe, ich hab damit gerechnet dass ich ab 01.11 mehr netto bekommen aber im Gegenteil weniger netto und offene Zuvielzahlungen, und von Ausgleichszulage überhaupt keine Spuren.
ich hab nicht verstanden, wie LBV das gerechnet hat.

Wiebke

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #2 am: 27.10.2024 17:26 »
Hallo, bei uns kam auch unschöne Post vom lbv. Mit vier Kindern und Mietenstufe 2 haben wir eine dicke Zuvielzahlung und insgesamt über 100€ weniger an Gehalt.
Weiß jemand von euch, ob diese Zuvielzahlung mit der Ausgleichszahlung verrechnet wird? Unser letztes Ferienwochenende wurde ordentlich überschattet mit Geldsorgen.
Viele Grüße!

Der Obelix

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #3 am: 27.10.2024 21:03 »
nun, diese Sorgen werden noch viel mehr überschattet von einer der offensichtlich rechtswidrigsten Regelungen seit 2012…

Rentenonkel

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #4 am: 30.10.2024 07:28 »
Die Ausgleichszulage wird nur gewährt, wenn bereits am 31.12.2023 ein Anspruch auf einen höheren Familienzuschlag bestand. Diese Zulage bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und am 01.01.2024.

Sofern also nach dem 31.12.2023 eine Änderung in den Verhältnissen eingetreten sein sollte (insbesondere die Geburt eines weiteren Kindes), kann es sein, dass nunmehr der Familienzuschlag ohne Ausgleichszahlung rückwirkend neu berechnet wurde und somit eine Zuvielzahlung zurück gefordert wird.

Das scheint jedoch verfasssungsrechtlich sehr bedenklich, da die Alimentation zum Zeitpunkt der Auszahlung zu Recht gezahlt wurde und somit ein rückwirkender Eingriff nicht zu rechtfertigen scheint, weil das Einkommen ja verbraucht wurde. Anders mag es bei den zukünftigen Zahlungen (ab Nov. 2024) aussehen, wobei die Regelung insgesamt verfassungsrechtlich problematisch ist.

Es gibt allerdings noch keine mir bekannten Mustervordrucke, sich gegen diese Zuvielzahlung richten. Es scheint sich aber auch nicht nur um Einzelfälle zu handeln.

Cojaeck

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #5 am: 02.11.2024 01:13 »
Bei mir steht die Berechnung noch aus, unsere Kommune bekommt es erst zum Dezember umgesetzt. Dennoch lässt mich das was man hier so liest ja schon an der Richtigkeit der Berechnung zweifeln, zumal das auch alles komplett widersprüchlich zu dem ist, was das LBV in seinen FAQs dazu schreibt. Wurde euch das von der Besoldung im November schon abgezogen, oder soll das pünktlich zur Weihnachtszeit im Dezember abgezogen werden ?

Gruß

ThomasAC

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #6 am: 03.11.2024 20:17 »
Ne wurde bisher nicht verrechnet. Ich befürchte für 12/2024 auch nix Gutes.

Ich habe mal vorsichtig beim Philologenverband angefragt, was die meinen. Hier hat man keine rechtlichen Bedenken :o
Hintergrund ist wohl die sogenannte „unechte Rückwirkung“. Dieses bezieht sich auf Gesetze, welche "in einen bereits begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Lebensvorgang mit Wirkung für die Zukunft verändernd eingreif[en]". Wenn ich es richtig deute, heißt das: Da man letztes Jahr schon damit rechnen konnte, dass was geändert wird - weil es diskutiert wurde - ist das ok.

Cojaeck

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Antw:Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
« Antwort #7 am: 03.11.2024 21:12 »
Hmm, klingt ja abenteuerlich. Habe das mal weiter recherchiert, eigentlich darf es dir durch die Änderung nicht schlechter gehen als vorher (also eher die richtung +/- 0) nur Änderungen ab 01.11.2024 den Familienzuschlag betteffend, lassen dich in die Neuberechnung verfallen. Zu Nachzahlungen sollte es in keinem Fall kommen. Ich bin mal gespannt was mit die nächste Abrechnung beschert