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Neuregelung Familienzuschlag NRW 3./4. Kind
Cojaeck:
Bei mir steht die Berechnung noch aus, unsere Kommune bekommt es erst zum Dezember umgesetzt. Dennoch lässt mich das was man hier so liest ja schon an der Richtigkeit der Berechnung zweifeln, zumal das auch alles komplett widersprüchlich zu dem ist, was das LBV in seinen FAQs dazu schreibt. Wurde euch das von der Besoldung im November schon abgezogen, oder soll das pünktlich zur Weihnachtszeit im Dezember abgezogen werden ?
Gruß
ThomasAC:
Ne wurde bisher nicht verrechnet. Ich befürchte für 12/2024 auch nix Gutes.
Ich habe mal vorsichtig beim Philologenverband angefragt, was die meinen. Hier hat man keine rechtlichen Bedenken :o
Hintergrund ist wohl die sogenannte „unechte Rückwirkung“. Dieses bezieht sich auf Gesetze, welche "in einen bereits begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Lebensvorgang mit Wirkung für die Zukunft verändernd eingreif[en]". Wenn ich es richtig deute, heißt das: Da man letztes Jahr schon damit rechnen konnte, dass was geändert wird - weil es diskutiert wurde - ist das ok.
Cojaeck:
Hmm, klingt ja abenteuerlich. Habe das mal weiter recherchiert, eigentlich darf es dir durch die Änderung nicht schlechter gehen als vorher (also eher die richtung +/- 0) nur Änderungen ab 01.11.2024 den Familienzuschlag betteffend, lassen dich in die Neuberechnung verfallen. Zu Nachzahlungen sollte es in keinem Fall kommen. Ich bin mal gespannt was mit die nächste Abrechnung beschert
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