So wie ich es bisher verstanden habe, ist eine Änderungskündigung mit Herabgruppierung nur erfolgreich möglich, wenn die Alte Arbeit nicht mehr benötigt wird, also eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt.
Oder wenn die Person nicht mehr in der Lage ist den Job auszuüben, z.b. Krankheit o.ä.
In beiden Fällen müsste der AG nachweisen, dass er keine EG gleiche Arbeit hat, was im TVL regelmäßig heißt, er hat nichts im ganzem Lande. Recht unwahrscheinlich.
Wenn er dich loswerden will, warum auch immer, dann kann er natürlich dich quer durchs Land versetzen oder ein Ortsnahes Angebot machen mit einer geringeren EG und hoffen das du ablehnst und gehst.
Wenn er jetzt dir aber nur einen Job eine EG niedriger anbietet und droht sonst dir komplett zu kündigen, dann hat er gewissermaßen ein Eigentor geschossen, da er damit vor Gericht eine Kündigung aufgrund Fehlverhaltens schlechter begründen kann.
Also immer schön nur schriftlich Kommunizieren bzw. das gesprochene Wort als Gespächsnotiz dem Gesprächteilnehmer per email zukommen lassen.
Wer schreibt, der bleibt und vor Gericht hat da der AG die schlechteren Karten, selbst wenn es berechtigt wäre dir zu kündigen.