Autor Thema: Erfahrungen mit dem BEM-Verfahren – Wer leitet es in euren Dienststellen?  (Read 2375 times)

LouiLoui93

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Hallo zusammen,

im Rahmen meiner Tätigkeit als Personalrat möchten wir das BEM-Angebot (Betriebliches Eingliederungsmanagement) in unserer Dienststelle wieder aufleben lassen und die entsprechende Dienstvereinbarung aktualisieren. Aktuell wird das BEM-Verfahren bei uns von der Verwaltung eingeleitet, wobei auch die Geschäftsleitung beteiligt ist.

Wir haben jedoch häufiger den Eindruck, dass das BEM-Verfahren von den Mitarbeitenden nicht genutzt wird. Ein möglicher Grund könnte die Furcht oder das Misstrauen gegenüber der Geschäftsleitung sein, sodass wesentliche Maßnahmen nicht in Gang gesetzt werden.

Wie läuft das bei euch in den Dienststellen? Wird das BEM-Verfahren ebenfalls von der Geschäftsleitung oder der Verwaltung initiiert, oder übernimmt eine neutrale Person außerhalb der Verwaltung diese Aufgabe?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und den Austausch zu diesem Thema.

Viele Grüße  :)

blondie

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Also in unseren Behörden schreibt die Verwaltung die erkrankte Person an und fragt, ob ein BEM gewünscht wird. Für das BEM Gespräch werden in dem Schreiben mehrere Personen vorgeschlagen, aus denen man per ankreuzen sich eine oder auch mehrere auswählen kann. Vorschläge sind immer Personalrat(muss nicht zwingend der Vorsitzende sein) und die SBV. Es kann aber auch jede andere Person aus dem Arbeitsumfeld sein, wobei dann jemand aus der Personalabteilung bzw. von den Gremien dabei sein muss, um die Möglichkeiten auszuloten.

Pukki

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Wir haben bei uns in der Verwaltung eine Mitarbeiterin, zu deren Aufgaben eben die Durchführung von BEM-Verfahren gehört. Das umfasst die Einleitung auf Hinweis der Personalabteilung nebst Anschreiben an die Betroffenen, die Durchführung der Gespräche mit den durch die Betroffenen gewünschten Teilnehmerinnen und Teilnehmer (so wie von blondie geschildert) und die Vereinbarung von Maßnahmen, um die Arbeitsplätze der Betroffenen am Ende auch leidensgerecht auszugestalten.
Die Dienststellenleitung ist da erstmal nicht mit an Bord, muss aber natürlich im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen gegebenenfalls mit eingebunden werden.

Ich habe das Ganze vor ein paar Jahren mal für einige Monate vertretungsweise betreuen dürfen, und da war es so, dass sich viele Betroffene zwar zurückgemeldet haben, allerdings offensichtlich nicht unbedingt die Notwendigkeit gesehen wurde, am Arbeitsumfeld etwas zu verändern. Die Auslöser lagen da mutmaßlich eher außerhalb des Arbeitsumfeldes.

Ich persönliche sehe allerdings auch, dass auch in solchen Fällen Veränderungen am Arbeitsplatz durchaus hilfreich sein können.

Regelmäßig hat die Dienststellenleitung bei "vernünftigen" Maßnahmen selten Bedenken hinsichtlich irgendwelcher Einzelmaßnahmen. Manchmal kommt es allerdings vor (selbst in der Vertretung erlebt), dass die Betroffenen selbst einfach unrealistische Vorstellungen von dem haben, was der Arbeitgeber - gegebenenfalls natürlich auch mit vertretbarem Aufwand - so umsetzen kann und wo die Grenzen liegen.

Grundsätzlich würde ich meinen - um auf deine Ausgangsfrage zurück zu kommen -, dass ein BEM-Verfahren eigentlich nur von der Verwaltung ausgelöst werden kann, weil ja für den Arbeitgeber die Verpflichtung besteht, ein BEM zumindest anzubieten.

gerzeb

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Bei uns werden die Kollegen durch die dezentrale Personalstelle (also Personalsachbearbeitung der Dienststelle) angeschrieben und ein BEM-Angebot unterbreitet. Sollte das BEM angenommen werden wird dies durch eine BEM-Beauftragte in einer eigens eingerichtetetn Stabstelle durchgeführt.