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Erfahrungen zum Thema Entsendung unter der Nutzung von Sonderurlaub (GB Bund)
Aratrim:
Hallo mein sehr geehrtes Forum,
ich interessiere mich sehr für die Möglichkeit für ein paar Jahre im Ausland zu arbeiten.
Derzeit bieten einige Geschäftsbereiche ja einen überschaubaren Stellenpool im Ausland die von ihnen besetzt werden. (BMVg, AA, BMWK, BMZ, BMEL usw. im Sinne des GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT " Verzeichnis öffentlicher zwischenstaatlicher oderüberstaatlicher Organisationen und Einrichtungen").
Hierbei werden die spärlichen Stellen im Bereich g.D. vorwiegend natürlich in den eigenen Häusern besetzt.
Wenn man nicht gerade ein Faible für Wehrverwaltung hat sind die Chancen abseits der Orte, an die eh kaum jemand hin möchte, überschaubar.
Neben dieser meist bekannten Möglichkeiten ist eine weitere Möglichkeit ja jene einer Entsendung im Sinne §2 Abs. 1 EntSR.
Auszug:
(1) Für die Dauer der Entsendung zur Wahrnehmung von Aufgaben in einer internationalen Einrichtung, in der Verwaltung oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der EU ist Beamt*innen sowie Richter*innen Urlaub unter Wegfall der Besoldung zu gewähren (§ 9 Absatz 1, § 18 SUrlV). Für die Dauer der Wahrnehmung von Aufgaben in der Entwicklungszusammenarbeit kann Beamt*innen sowie Richter*innen Urlaub unter Wegfall der Besoldung gewährt werden (§ 9 Absatz 3, § 18 SUrlV).
Typische Stellen wären jene der "Stellen- und Personalpool des Koordinators für internationale Personalpolitik " des AA (Jobs.io) also als Beschäftigter im Bereich UN, NATO, OSZE, als Tarifangestellter (z.B. über eine Stiftung) oder über einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag im Interesse des Bundes (Auslandshandelskammern / GIZ etc.).
Schaut man sich die Personalübersicht der jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts unter Leerstellen an, sind recht viele von uns Bundesbeamten weltweit unterwegs.
Weiter wird unter "Hinweise für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Auswärtiges Amt vom 1.1.23" ausgeführt;
Die Entsendungen erfolgen daher durch Gewährung eines Sonderurlaubs mit Wegfall der Bezüge. Sie werden umgesetzt „mit Rückfahrkarte“ in Gestalt einer Beurlaubung oder einer Zuweisung/Abordnung (vgl. § 123a BRRG). Die Beurlaubung ist auf bis zu fünf Jahre befristet, Verlängerungen bis 10 Jahre sind möglich.
Hierbei führt der § 123a BRRG unter(3) aus "Die Rechtsstellung des Beamten bleibt unberührt."
Wenn ich es also richtig verstehe, und man sich auf bei der Bewerbung auf eine Stelle bei einer IO durchsetzt,
-soll der Beamte in der Zeit unter Wegfall der Besoldung beurlaubt werden.
-wandelt sich seine Stelle in dieser Zeit haushälterisch in eine Leerstelle um.
-ruht sein Status als BaL während der Entsendung und wird dann wieder aktiviert.
-wird seine Karriere und Beförderung idealtypisch oder nach PEK nachgezeichnet.
-können im Anschluss seine erlangten Versorgungsansprüche bei Nato oder UN vom Dienstherren Bund vereinnahmt werden um im Ausgleich ruhegehaltsfähige Dienstjahre zu erlangen.
Nun meine Frage an das Schwarmwissen im Forum, hat jemand von euch schon Erfahrungen im Kollegenkreis / Arbeitsumfeld mit solch einer "Beurlaubung" im dienstlichen Interesse gehabt ?
Wie war die Realität oder Knackpunkte bei solch einem Vorhaben?
Falls jemand die Nennung von GB´s, Behörden oder IO´s scheut auch gerne als PM.
Liebe Grüße, einen schönen Sonntag und danke
Aratrim
atomkraft:
Hallo Aratrim,
ich war für ein paar Jahre bei der IAEO. Lohnt sich finanziell je nach Position dort definitiv, da diese UN-Bezüge recht hoch sind und man in DEU darauf keine Steuern bezahlt. IAEO unterscheidet auch nicht zwischen gD und hD. Sobald irgendwas mit Uni BSc auf deinem Zeugnis steht kommt es nur noch auf die bisherige Erfahrungs-Zeit im
Fraglichen Bereich an.
Pensionstechnisch läuft es so, dass man bei der UN in deren Pensionsfonds einzahlt und je nach Dienstzeit dort die Einzahlungen wieder bekommt oder halt von denen eine Pension. Soweit ich das sehe, wird diese nicht wie eine Rente mit deiner deutschen Pension verrechnet, da du während dieser Zeit in DEU keine Ansprüche erwirbst. Ich war nur zwei Jahre da, habe die Kohle bekommen und dann aber für Frustkäufe nach der Pandemie ausgegeben, da ich mir dachte auf die 200 Euro kann ich später auch verzichten. Mal sehen wie ich in 27 Jahren darüber denke ;)
Karrieretechnisch ist es bescheiden, da alle anderen an mir vorbei befördert wurden und ich jetzt mit denen im Pool bin die zwei-zehn Jahre (je nach Gesinnung) nach mir eingestellt worden sind. (Bundesministerium)
Wg meiner großzügigen Art und meinem auch sonst sehr direkten Naturell hätte ich das aber auch ohne die Zeit in Wien geschafft. 8)
Meine Erfahrung war: die Zeit lohnt sich so oder so. Verlass dich nicht auf deine StäV (bei UN) sondern nur auf Dich selbst. Mach es wenn du Bock drauf hast, die Stelle gut besoldet ist (P3/P4 aufwärts) und nimm ggf. Deine Family mit. Bei den UN-Orgs ist die Verwaltung so mies wie bei Asterix
in Rom und es arbeiten dort so viele Versager und gescheiterte Existenzen in Führungspositionen, dass Du danach einfach nur froh bist, zurück in DEU zu sein und bis zum Ende der Dienstzeit dankbar und demütig Dienst tust (und die nötige Erfahrung hast, nichts persönlich zu nehmen).
Vielleicht hilft dir das. Vielleicht bin auch auch ne Ausnahme und der einzige der — ich sag mal — „Mixed feelings“ hatte.
LG und alles Gute
Gruenhorn:
Von Kollegen weiß ich bei einer Nato Agentur weiß ich, dass dieser zum Stichpunkt Karriere während der Abwesenheit sich erfolgreich förderlich beworben hatte. Da die Position bei der Agentur nicht geräumt werden sollte, wurde die Beförderung nach Beendigung durchgeführt.
Zu den Pensionsgeschichten:
Man kann sich bei den Organisationen entweder eine Pension erdienen, wobei dass eher selten passiert, oder die Beiträge auszahlen lassen. Opfert man dieses Geld nicht dem Dienstherrn wird dieses aber irgendwie verzinst einem bis zur Pension zum Nachteil angerechnet. Ich weiß nicht mehr wie genau, aber es war definitiv ratsam, das Geld dem Dienstherrn in den Rachen zu werfen (hat Kollege bei Agentur erzählt).
Was mich immer davon abgehalten hat, sind die Probleme mit Schulen. Wenn das bbesg nicht mehr gilt, gelten nur dürftige Regeln der Organisation zur Übernahme von Schulgeld. Bei mir mit vielen Kindern, geht da jeder finanzielle Gewinn dafür drauf. Auch gibt es meist nur unbefriedigende Regelungen für mietzuschuss im Vergleich zum Bbesg.
Aber es gibt auch positives: wenn du ein Auto kaufst, geht das bei Zulassung bspw über NATO Dienststelle ohne MwSt.
atomkraft:
Bei UN ist es so, dass Schulgeld übernommen wird…. Das lohnt sich dann schon wieder.
Organisator:
--- Zitat von: Gruenhorn am 28.10.2024 23:27 ---Von Kollegen weiß ich bei einer Nato Agentur weiß ich, dass dieser zum Stichpunkt Karriere während der Abwesenheit sich erfolgreich förderlich beworben hatte. Da die Position bei der Agentur nicht geräumt werden sollte, wurde die Beförderung nach Beendigung durchgeführt.
Zu den Pensionsgeschichten:
Man kann sich bei den Organisationen entweder eine Pension erdienen, wobei dass eher selten passiert, oder die Beiträge auszahlen lassen. Opfert man dieses Geld nicht dem Dienstherrn wird dieses aber irgendwie verzinst einem bis zur Pension zum Nachteil angerechnet. Ich weiß nicht mehr wie genau, aber es war definitiv ratsam, das Geld dem Dienstherrn in den Rachen zu werfen (hat Kollege bei Agentur erzählt).
Was mich immer davon abgehalten hat, sind die Probleme mit Schulen. Wenn das bbesg nicht mehr gilt, gelten nur dürftige Regeln der Organisation zur Übernahme von Schulgeld. Bei mir mit vielen Kindern, geht da jeder finanzielle Gewinn dafür drauf. Auch gibt es meist nur unbefriedigende Regelungen für mietzuschuss im Vergleich zum Bbesg.
Aber es gibt auch positives: wenn du ein Auto kaufst, geht das bei Zulassung bspw über NATO Dienststelle ohne MwSt.
--- End quote ---
Da die NATO in etwa das dreifache der üblichen Besoldung zahlt, wäre Schulgeld wohl kein Hinderungsgrund.
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