Autor Thema: Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit  (Read 1177 times)

Cassie123

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Hallo,

ich habe eine Frage und habe bei meiner Recherche keine wirkliche Antwort gefunden.

Ich arbeite nach dem TV-L in der Landesverwaltung in Behörde A (E9b St 3). Aus verschiedenen Gründen habe ich mich auf eine Stelle in Behörde B beworben und wurde angenommen (E10). Behörde A weiß auch, dass ich mich anderweitig umgesehen habe, da mir die Arbeit dort nicht gefällt. Ich  habe kein eigenes Sachgebiet und bin derzeit als „Zusatz“ geführt.

Nun hat Behörde B einen Versetzungsantrag gestellt.

Meine Frage ist, „muss“ die Behörde A trotzdem auf die 3 Monate Versetzungszeit bestehen, oder dürfte ich auch schneller gehen, da mir durch die Versetzungszeit ein „wirtschaftlicher Verlust“ der Differenz von E9b St 3 und E10 St 2 entsteht? Die Stelle in Behörde B ist sofort zu besetzen.

Danke für eure Antworten und Meinungen.

Freundliche Grüße!

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit
« Antwort #1 am: 23.10.2024 05:51 »
Es gibt keine tarifliche Versetzungszeit und arbeitsrechtlich ebenfalls nicht.
Es ist doch ein und derselbe Arbeitgeber vertreten durch zwei unterschiedliche Behörden.
Da kann der AG, sofern einvernehmlich, dir von heute auf morgen die neuen Tätigkeiten in Behörde B zuweisen und fertig.

Klingt nach Beamtengedöns, der da von jemanden reingemischt wird.

Cassie123

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Antw:Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit
« Antwort #2 am: 23.10.2024 07:47 »
Tatsächlich wurde ich bereits schon mal versetzt (auch auf eigenen Wunsch) und da musste ich auch noch 3 Monate in der alten Dienststelle arbeiten, bevor ich gehen durfte.

Eine Kollegin von mir hat sich auch für einen Wechsel entschieden und ihr wurde auch mitgeteilt, dass sie 3 Monate noch bleiben muss. Damit soll wohl garantiert werden, dass der alte Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen kann um die Stelle schnellstmöglich nachzubesetzen.

MarieH

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Antw:Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit
« Antwort #3 am: 23.10.2024 08:03 »
Klingt sehr nach Hamburg.
Dort ist es tatsächlich so, dass Behörden untereinander abstimmen, zu wann die Versetzung erfolgt. Jedoch ist es meines Wissens so, dass in der Regel bei gleichwertiger Versetzung 3 Monate und bei höherwertigen Tätigkeiten eine 1-monatige Frist vereinbart wird.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit
« Antwort #4 am: 23.10.2024 12:33 »
Tatsächlich wurde ich bereits schon mal versetzt (auch auf eigenen Wunsch) und da musste ich auch noch 3 Monate in der alten Dienststelle arbeiten, bevor ich gehen durfte.

Eine Kollegin von mir hat sich auch für einen Wechsel entschieden und ihr wurde auch mitgeteilt, dass sie 3 Monate noch bleiben muss. Damit soll wohl garantiert werden, dass der alte Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen kann um die Stelle schnellstmöglich nachzubesetzen.
Du und die Kollegin mussten es weil der AG es so wollte, aber nicht weil er es so machen müsste.
Er kann und darf es auch von einem Tag auf den anderen.

troubleshooting

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Antw:Höhergruppierung mit Versetzung - Versetzungszeit
« Antwort #5 am: 28.10.2024 08:48 »
Hatte es ähnlich, hier im Bundesland gibt es aber eine interne Regelung von bis zu 6 Monaten - eben zur Nachfolgeregelung/-Gewinnung etc.

Das bedeutet praktisch, die alte Dienststelle kann die Versetzung max. 6 Monate verzögern. Wird insofern relevant, da regelmäßig mit Fachkräftemangel und der damit verbundenen quasi Unmöglichkeit der Nachbesetzung argumentiert wird. Damit dies eben nicht bis zur Unendlichkeit gedehnt wird - 6 Monate aus die Maus.

Das ist aber das Maximum, natürlich kann die alte Dienststelle jemand auch eher gehen lassen. Ist, wie überall verhandlungssache. Wenn die MA an den Stuhl gefesselt werden, ist die Motivation zur Arbeit eh recht gering. Zudem ist ein Übergang in beiderseitigem Einvernehmen regelmäßig auch für den AG von Vorteil. Man kann z.B. argumentieren, dass man dann die Arbeit ordentlich übergibt (sauber geordneter und dokumentierter Arbeitsstand - nicht nur das absolut Notwendige-, Zusatzinfos etc), ansonsten am letzten Tag seinen Kram nimmt und geht - nach mir die Sintflut.

Und, das ist eben keine Erpressung, sondern nur Reaktion auf das Verhalten des AG, wenn der einem Knüppel zwischen die Beine wirft.