Autor Thema: Wer genehmigt ATZ ?  (Read 1337 times)

AndreasA68

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Wer genehmigt ATZ ?
« am: 28.10.2024 12:42 »
Hallo,
ich habe eine Frage zur Altersteilzeit (ATZ).
Ich habe in unserer Personalabteilung einen Antrag auf ATZ gestellt. Dieser wurde auch in der Verwaltung genehmigt. Mein direkter Vorgesetzter Professor in der Fakultät und der Geschäftsführer der Fakultät haben dem aber ,mit der Begründung der erheblichen Mehrkosten, nicht zugestimmt. Aus dem Personalrat waren nun Stimmen zu hören, daß es gar keiner weiteren Zustimmung durch die Fakultät bedarf, da der "Dienstherr" ja schon zugestimmt hat. Man war sich aber auch nicht ganz sicher. Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt?
Es sind noch ein paar Jahre bis es losgeht und ich möchte mich ungern mit meinem Prof. deswegen streiten.
Danke für eure Hilf

Rentenonkel

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Antw:Wer genehmigt ATZ ?
« Antwort #1 am: 28.10.2024 13:10 »
Die Tarifregelungen zur Altersteilzeit im TV-L sind ausgelaufen, aber das Altersteilzeitgesetz gibt es weiterhin.

Drei Fälle sind zu unterscheiden:

1. Ich bin schon vor dem 1. Januar 2024 in Altersteilzeit gegangen

Dann ändert sich für dich nichts! Und zwar egal, ob du noch in der Arbeitsphase des Blockmodells, in einer Teilzeit oder schon in der der Freistellung bist. Entscheidend ist, seit wann der Vertrag läuft. Für ATZ Verträge, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2024 begonnen hat, gilt der alte Tarifvertrag weiter.

2. Ich habe schon letztes Jahr einen ATZ-Vertrag für 2024 oder später unterschrieben

Wenn ein bereits unterschiebener ATZ-Vertrag erst nach dem 01.01.2024 beginnt, dann solltest du dich unbedingt durch einen Rechtsbeistand wie die Gewerkschaft beraten lassen. Es hängt von den genauen Formulierungen ab, ob der ATZ-Vertrag überhaupt noch Bestand hat oder nicht. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber lassen sich ATZ-Verträge auch an die neue rechtliche Lage anpassen. Wenn es eine schriftliche Zusage ohne neuen Arbeitsvertrag seitens der Personalabteilung gab, so muss man sich auch diese im Einzelfall vor dem Hintergrund des ausgelaufenen Tarifvertrages genauer anschauen. Auch hier wäre eine rechtliche Beratung im Einzelfall anzuraten.

3. Ich hatte vor, demnächst einen ATZ-Vertrag abzuschließen

Jetzt kommt es darauf an, ob dein Arbeitgeber grundsätzlich bereit ist, weiterhin Altersteilzeit anzubieten – das ist dann Verhandlungssache. Individuelle Vereinbarungen über eine Altersteilzeit sind auch künftig möglich, falls der Arbeitgeber dazu bereit ist, allerdings „nur“ zu den Bedingungen im Altersteilzeitgesetz (bspw maximal drei Jahre insgesamt).

AndreasA68

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Antw:Wer genehmigt ATZ ?
« Antwort #2 am: 28.10.2024 14:49 »
Bei mir wäre es der 3. Fall.
Die entscheidene Frage ist : Wer entscheidet das?
Die Personalstelle ist einverstanden, der direkte Vorgesetzte nicht.

Capo

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Antw:Wer genehmigt ATZ ?
« Antwort #3 am: 28.10.2024 15:00 »
Was hat sich den zum 01.01.2024 bei der ATZ geändert? Der Tarifvertrag ist doch schon länger ausgelaufen, oder?

Rentenonkel

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Antw:Wer genehmigt ATZ ?
« Antwort #4 am: 28.10.2024 15:34 »
Beim Bund ist der Altersteilzeittarifvertrag schon zum 31.12.2022 ausgelaufen, beim Land erst zum 31.12.2023.

Soweit ich weiß, entscheidet das bei einer Universität in der Regel der Personalausschuss, der vom Hochschulrat eingerichtet wurde.

Sofern Dein Name was mit deinem Geburtsdatum zu tun haben sollte, dürfte es derzeit noch keine Notwendigkeit geben, für eine etwaige ATZ ab dem Jahre 2028 eine Regelung zu treffen oder ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

Capo

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Antw:Wer genehmigt ATZ ?
« Antwort #5 am: 29.10.2024 08:10 »
Die Regelung im TV-L zur Altersteilzeit ist meines Wissens 2010 ausgelaufen, daher sollte es keine Nachwirkung geben und du kannst bzw. konntest nur einen Vertrag nach dem Altersteilzeitgesetz abschließen sofern für dich der TV-L Gültigkeit hat und es keine Dienstvereinbarung gibt.
Letztendlich entscheidet der der auch dein Arbeitsvertrag Unterschreibt. Das Problem besteht hier aber eher zwischen deinem Professor und der Dienststelle. Du hast einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen diesem wurde durch den Personalrat zugestimmt und dein Vorgesetzter kann sich nur darüber Ärgern und sich bei deiner Dienststelle beschweren das er nicht eingebunden wurde.