Autor Thema: Stellenausschreibung: Gehaltsvorstellung verlangt trotz Tarifvertrag  (Read 2990 times)

Reiselustig23

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 38
Hallo zusammen,

ich habe eine Stellenausschreibung gefunden, bei welcher drin steht "Vergütung nach Tarifvertrag TV-N [Bundesland]". Weiter unten steht, man möge in der Bewerbung bitte die Vorstellungen zum Gehalt mit angeben.

Wie ist das zu verstehen? Sollte die Stelle nicht bereits bewertet sein?
Ist das ein Fehler und es lohnt sich da mal anzurufen, auch wenn sonst keine Fragen bestehen? Oder ist das albern?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen.

Viele Grüße
Reiselustig

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,472
Ich vermute, dass man Spielraum bei den Stufen hat und damit ausloten möchte, ob der Kandidat ins finanzielle Schema passt.

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Wir schreiben auch immer die Entgeltgruppe in die Ausschreibungen rein....scheint den Bewerbern aber nichts auzumachen...70% wissen trotzdem nicht was gezahlt wird.
Könnte sein, das damit versucht wird die 70k Bewerber für die 50k Stelle auszusortieren, bevor man mit 5-6 Mitarbeitern ne Stunde im Gespräch versenkt hat.

Fragmon

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Wir schreiben auch immer die Entgeltgruppe in die Ausschreibungen rein....scheint den Bewerbern aber nichts auzumachen...70% wissen trotzdem nicht was gezahlt wird.
Könnte sein, das damit versucht wird die 70k Bewerber für die 50k Stelle auszusortieren, bevor man mit 5-6 Mitarbeitern ne Stunde im Gespräch versenkt hat.

Wir dir nur nichts bringen. Ein Grund zum "aussortieren" wird es nicht sein. Wenn er die Anforderungen am besten erfüllt ist er trotz der Aussage, dass er sich 80k bei einer 40k Stelle vorstellen kann einzuladen.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Spielraum bei den Stufen hat man trotz der Tarifautomatik praktisch im Regelfall, und die Möglichkeit von Zulagengewährung kommt auch noch ab und zu obendrauf. Von daher ist die Frage durchaus sinnvoller als man zunächst denkt.


patrick0815

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Wir schreiben auch immer die Entgeltgruppe in die Ausschreibungen rein....scheint den Bewerbern aber nichts auzumachen...70% wissen trotzdem nicht was gezahlt wird.
Könnte sein, das damit versucht wird die 70k Bewerber für die 50k Stelle auszusortieren, bevor man mit 5-6 Mitarbeitern ne Stunde im Gespräch versenkt hat.

Wir dir nur nichts bringen. Ein Grund zum "aussortieren" wird es nicht sein. Wenn er die Anforderungen am besten erfüllt ist er trotz der Aussage, dass er sich 80k bei einer 40k Stelle vorstellen kann einzuladen.

Aussortieren sicherlich nicht, aber man kann kontakt mit den Bewerbern aufnehmen und die Entgeltgruppe nochmals verdeutlichen. So dass diese evtl. die Bewerbung zurückziehen.


Reiselustig23

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 38
Lieben Dank für eure Antworten. Das heißt es schadet auch nicht, wenn ich einen ambitionierten Gehaltswunsch angebe?  8)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,658
Wenn du ein Gehaltswunsch angibst, der über der tariflichen Bezahlung deiner Entgeltgruppe in der Endstufe ist, dann könnte das ein Ausschlussgrund werden.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 336
Bei uns  steht immer nur "Bezahlung nach Tarifvertrag XYZ..."
Finde ich persönlich doof.

Die Aufforderung Gehaltswünsche zu äußern, könnte natürlich damit zusammenhängen, dass die ausgeschriebene Stelle schwer mit qualifiziertem Personal zu besetzen ist. Zum Beispiel IT Sicherheitsbeauftragte, da ist es schwer jemand gutes zu finden anstatt Umschuler vom Arbeitsamt die 2 Wochen Crashkurs hatten und nun irgendein Zertifikat in Händen halten.

Also fragt man was sich der Bewerber vorstellt und wenn er auch noch geeignet ist überlegt man sich ob man dem Wunsch irgendwie nahe kommen kann indem man Stufen erhöht.
Die Angabe wie bezahlt wird soll dabei diejenigen die deutlich drüberliegen ausfiltern. 

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,656
Also hier ist auch gerade eine sehr interessante Stelle in einer Kommune ausgeschrieben mit dem Vermerk "ein Vergütungssystem mit Stufenautomatik".
Das ist doch eher ein negativer Aspekt, wenn man bereits in der Endstufe ist...

ike

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 418
Der auskunftgebende Mitarbeiter sollte fristlos entlassen werden und es sollte Strafanzeige gestellt werden; weiterhin sollte der betroffene Bewerber Zivilklage erheben und Schmerzensgeld einklagen.

Genau DAS ist der Grund, warum man sensible Dinge wie Bank oder Versicherung u.a. am besten online erledigt, weil hier weniger geklüngelt werden kann.