Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wer genehmigt ATZ ?

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Capo:
Die Regelung im TV-L zur Altersteilzeit ist meines Wissens 2010 ausgelaufen, daher sollte es keine Nachwirkung geben und du kannst bzw. konntest nur einen Vertrag nach dem Altersteilzeitgesetz abschließen sofern für dich der TV-L Gültigkeit hat und es keine Dienstvereinbarung gibt.
Letztendlich entscheidet der der auch dein Arbeitsvertrag Unterschreibt. Das Problem besteht hier aber eher zwischen deinem Professor und der Dienststelle. Du hast einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen diesem wurde durch den Personalrat zugestimmt und dein Vorgesetzter kann sich nur darüber Ärgern und sich bei deiner Dienststelle beschweren das er nicht eingebunden wurde.

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