Hallo, Ich habe eine Frage zum Thema Weihnachtsgeld bei Krankheit. Ich bin seit letztem Jahr krankgeschrieben und gehe dieses Jahr wohl nicht mehr arbeiten. Habe ich dieses Jahr dann Anspruch auf Weihnachtsgeld oder wird mir das komplett gekürzt? Beste Grüße und danke für eure Hilfe
Eine Kürzung der Jahressonderzahlung tritt erst ein, wenn eine Krankheit über den Ablauf des Bezugszeitraums für die Entgeltfortzahlung (bis zur Dauer von 6 Wochen) und den Krankengeldzuschuss hinausgeht. Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss stehen – je nach Dauer der Beschäftigungszeit des Mitarbeiters – längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche zu (§ 22).