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Wiedereingliederung-leidensgerechter AP
kcpb:
Nach 14 Monaten AU mit postVac soll MA wieder eingegliedert werden.
Reha wurde durchgeführt, aber AU entlassen mit möglicher Leistungsfähigkeit nach 6 Monaten > 6 Stunden.
MA ist als Führungskraft in EG12 und leitet ein Team. Im rehabericht steht, dass aufgrund starker kognitiver Einschränkungen keine Führungsposition mehr ausgeübt werden sollte. Alle weiteren, nicht mehr auszuübenden Tätigkeiten entsprechen genau der Position des MA (Stress, usw)
Was wäre zu unternehmen, wenn sich schon in der Wiedereingliederung zeigt, dass der MA diese Position nicht mehr ausüben kann? Kann er herunter gruppiert werden? Überträgt man „niedrigere“ Aufgaben und er bleibt in seiner EG?
Danke für eure Hilfe
MoinMoin:
--- Zitat von: kcpb am 29.10.2024 13:38 ---Nach 14 Monaten AU mit postVac soll MA wieder eingegliedert werden.
Reha wurde durchgeführt, aber AU entlassen mit möglicher Leistungsfähigkeit nach 6 Monaten > 6 Stunden.
MA ist als Führungskraft in EG12 und leitet ein Team. Im rehabericht steht, dass aufgrund starker kognitiver Einschränkungen keine Führungsposition mehr ausgeübt werden sollte. Alle weiteren, nicht mehr auszuübenden Tätigkeiten entsprechen genau der Position des MA (Stress, usw)
Was wäre zu unternehmen, wenn sich schon in der Wiedereingliederung zeigt, dass der MA diese Position nicht mehr ausüben kann? Kann er herunter gruppiert werden? Überträgt man „niedrigere“ Aufgaben und er bleibt in seiner EG?
Danke für eure Hilfe
--- End quote ---
Man kann offenbar dem armen Menschen nur eine Tätigkeit anbieten, die einer Herabgruppierung zur Folge hat.
besser man findet irgendwo im Land E12 Tätigkeiten, die er ausüben kann. E12 muss ja nicht Teamleitung bedeuten.
Es kommt jedoch nicht selten vor, dass man solche Menschen übertariflich bezahlt (solange es keiner merkt), obwohl er niedrigwertige Dinge macht/übertragen bekommen hat.
kcpb:
Vor der Erkrankung war alles gut und er hat einen richtig guten Job gemacht. Daher war die Eingruppierung völlig gerechtfertigt.
Meine Frage war, ob man einen MA tatsächlich herunter gruppieren kann, wenn er aufgrund Krankheit die Leistung nicht mehr bringen kann
clarion:
Formalrechtlich kann man dem MA eine personenbedingte Änderungskündigung aussprechen. Um das mit Erfolg durchfechten zu können, muss man detailliert dokumentiert haben, was man alles versucht hat, um einen leidensgerechten Arbeitsplatz mit entgeltgruppengerechter Tätigkeit zu schnitzen, z.B. durch Umorganisation im Betrieb.
Ggf. könnt ihr Euch beim Integrationsamt beraten lassen. Und ein BEM sollte dem MA natürlich auch angeboten werden.
Er einfachere Weg ist natürlich die übertarifliche Bezahlung , die evtl. Murren im Kollegenkreis hervor rufen könnte.
troubleshooting:
Hängt bei Euch die EG12 an der MA-Führung? Ansonsten gibt es, wie schon angesprochen eben die Möglichkeit den MA in einem speziellen (über Sachbearbeiter hervorgehobenen Tätigkeitsbereich - z.B. als Stabsstelle) Tätigkeitsbereich einzusetzen und eben das know-how weiter abzugreifen.
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