Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bewerbung auf IT-Stelle (bis E13) ohne Master/Diplom trotzdem möglich?
Hans Olo:
Hallo liebe Foristen ;)
Ich habe mich auf eine ausgeschriebene IT-Stelle beworben.
In der Stellenausschreibung war als Voraussetzung folgendes angegeben:
Nicht verbeamtete Personen /Quereinsteigende:
-Tarif-/Regierungsbeschäftigte bis Entgeltgruppe 13
-absolviertes Masterstudium (oder gleichwertig) in den Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, IT- Management oder Verwaltungsinformatik
Meine Voraussetzungen sind folgende:
staatl. gepr. elektrotechnischer Assistent
FIS Fachinformatiker Systemintegration (IHK)
PM Projektmanager (TÜV)
QM Qualitätsmanager (IHK)
QMB Qualitätsmanagementbeauftragter (IHK)
hinzu kommen 15 Jahre Berufserfahrung als Fachinformatiker/Projektmanager davon 5 auf Senior-Ebene
Wie ich in einem Gespräch feststellen durfte beinhaltet die Formulierung "oder gleichwertig" auf Behördenebene keinen Interpretationsspielraum...soll heißen die Ausbildungen und Berufserfahrung sind nicht gleichzusetzen mit einem Master/Diplom.
Nun zu meiner Frage:
Wie seht ihr die Chancen einer erfolgreichen Bewerbung auf diese Stelle?
Gäbe es von Seiten der Behörde Gestaltungsspielraum, auch wenn die "Formalie" Master/Diplom nicht erfüllt ist?
Wenn ja, welchen Spielraum hätte man ggf und könnte diesen in einem eventuellen Bewerbungsgespräch erörtern?
Gruß und Danke schon mal im voraus fürs lesen :D
MoinMoin:
Wenn in der Ausschreibung eine Voraussetzung genannt wird, dann darf man jemanden der diese nicht erfüllt nicht im Verfahren berücksichtigen.
Bei uns werden idR keine Voraussetzungen genannt, sondern nur gewisse Dinge als wünschenswerte oder förderlich o.ä. betitelt.
Tariflich gesehen, könnte man dich einstellen und dir die Tätigkeiten aber ohne Probleme übertragen. uU würdest du dann nur eine EG niedriger eingruppiert.
Bei uns würde man dir ohne Probleme (sofern kein bessere Konkurrenz da ist) auch mehr als die Stufe 3 anbieten.
Organisator:
--- Zitat von: Hans Olo am 29.10.2024 13:44 ---Nun zu meiner Frage:
Wie seht ihr die Chancen einer erfolgreichen Bewerbung auf diese Stelle?
Gäbe es von Seiten der Behörde Gestaltungsspielraum, auch wenn die "Formalie" Master/Diplom nicht erfüllt ist?
Wenn ja, welchen Spielraum hätte man ggf und könnte diesen in einem eventuellen Bewerbungsgespräch erörtern?
--- End quote ---
Null. Gleichwertig bezieht sich auf ältere Abschlüsse wie Diplom. Die Behörde hat sich mit dem geforderten Bildungsabschluss entsprechend eingeschränkt und darf keine anderen Bewerber berücksichtigen.
Ob das so sinnvoll ist, muss die Behörde selbst am besten wissen. Tariflich ist anderes möglich, wie von Moin beschrieben.
Hans Olo:
Vielen Dank für die schnellen Antworten :)
Die offizielle Ausschreibung hatte folgenden Wortlaut:
Ihre erforderlichen Qualifikationen:
Beamtinnen und Beamten:
vorliegende Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2.2 im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst bis zur Besoldungsgruppe A 14
Nicht verbeamtete Personen /Quereinsteigende
Tarif-/Regierungsbeschäftigte bis Entgeltgruppe 13
absolviertes Masterstudium (oder gleichwertig) in den Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, IT-Management oder Verwaltungsinformatik
Dann werde ich wohl nicht in dem Verfahren berücksichtigt werden (dürfen), sofern sich die Behörde da nicht etwas offener zeigt bzw. zeigen kann. An sich schade, da die Jobdescription, welche der Referatsleiter in einem Infogespräch gab, inhaltlich und fachlich absolut passend für meine Person war.
Nochmals Danke für eure Antworten ;)
Organisator:
--- Zitat von: Hans Olo am 29.10.2024 15:00 ---Dann werde ich wohl nicht in dem Verfahren berücksichtigt werden (dürfen), sofern sich die Behörde da nicht etwas offener zeigt bzw. zeigen kann. An sich schade, da die Jobdescription, welche der Referatsleiter in einem Infogespräch gab, inhaltlich und fachlich absolut passend für meine Person war.
--- End quote ---
Formell ist deine Zusammenfassung absolut zutreffend. Allerdings hätte eine Bewerbung durchaus eine kleine Chance auf Erfolg. Je nach Behörde könnte sie nämlich feststellen, dass du ein geeigneter Bewerber wärst, sie das Bewerbungsverfahren abbrechen und mit weicher formulierten Anforderungen neu beginnen.
Wenns dir nicht allzuviel Mühe machst, könntest du dennoch deine Bewerbung dort abgeben und schauen was passiert.
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