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Höhergruppierung - Stufenlaufzeit --> TVV

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Neu dabei:
Guten Tag zusammen,

ich befinde mich aktuell in Stufe 5 meiner derzeitigen Gruppe. Zum Januar soll ich höhergruppiert werden, gleichzeitig würde ich die Endstufe 6 erreichen, da die 4 Jahre Laufzeit in dieser Stufe dann erfüllt sind.

Müsste ich ab Januar dann aufgrund der Höhergruppierung wieder mit Stufe 5 starten?  :-\

Vielen Dank im Voraus.

JahrhundertwerkTVÖD:
Dies kann und sollte mit der Personalabteilung geklärt werden.
Notfalls zum 01.01.25 in die Stufe 6 und zum 02.01.2025 die angedachte Höhergruppierung, dann mit der Stufe 6

Maggus:
Treffen Wechsel der Stufe und Höhergruppierung zusammen, dann erfolgt zunächst der Stufenwechsel in der alten Entgeltgruppe und anschließend die Höhergruppierung.

FearOfTheDuck:
So wie Maggus sagt. Der Stufenaufstieg geschieht in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung.

Allerdings: Wenn wir vom TVÖD sprechen, ist die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ganze 5 Jahre und nicht 4... (!)
Damit würde dem Regelwerk nach bei HG auch die Stufenlaufzeit in Stufe 5 neu beginnen.

Johann:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 29.10.2024 15:04 ---Allerdings: Wenn wir vom TVÖD sprechen, ist die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ganze 5 Jahre und nicht 4... (!)
Damit würde dem Regelwerk nach bei HG auch die Stufenlaufzeit in Stufe 5 neu beginnen.

--- End quote ---
Laut Titel ist es TV-V. Deshalb:
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5

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