Autor Thema: [BW] Verbeamtung was beachten?  (Read 2047 times)

lehrerbw2

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[BW] Verbeamtung was beachten?
« am: 29.10.2024 15:47 »
Hallo,

ich bin derzeit Tarifbeschäftigter (TV-L) in BW und mache einen Direkteinstieg als Lehrer an einer beruflichen Schule und bin derzeit in E12 Stufe 3.

Nach Abschluss des Direkteinstiegs (mit Ende des Schuljahres) ist der Eintritt in A 13 Höherer Dienst vorgesehen.

1. In welcher Stufe lande ich dort?
2. Macht es in irgendeinem Szenario Sinn erstmal angestellt zu bleiben um dadurch in E13 zu kommen und erst danach den Wechsel ins Beamtenverhältnis anzustreben?

Casa

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #1 am: 29.10.2024 16:30 »
Bist du anschließend 1-Fach-Lehrer oder 2-Fach-Lehrer?

Absolvierst du eine Qualifizierung, die zur Lehrbefähigung führt oder ist dies eine sonstige Qualifizierung?

Kanst du mit der Qualifizierung überhaupt verbeamtet werden?


Zitat
2. Macht es in irgendeinem Szenario Sinn erstmal angestellt zu bleiben um dadurch in E13 zu kommen und erst danach den Wechsel ins Beamtenverhältnis anzustreben?

Nicht, dass ich wüsste.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

lehrerbw2

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #2 am: 29.10.2024 17:06 »
Bin 2-Fach Lehrer danach an einer beruflichen Schule. In welche Stufe komm ich dann?

In welche Stufe käme jemand, der von E13 Stufe 3 aus verbeamtet wird? Das ist meine Idee bzw., was ich abklären müsste.

Zusatz: Gibt es Szenarien, in denen es besser ist Tarifbeschäftigter zu bleiben? Also in denen E13 besser ist als A13?


AVP

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #3 am: 29.10.2024 17:36 »
Bin 2-Fach Lehrer danach an einer beruflichen Schule. In welche Stufe komm ich dann?

In welche Stufe käme jemand, der von E13 Stufe 3 aus verbeamtet wird? Das ist meine Idee bzw., was ich abklären müsste.

Zusatz: Gibt es Szenarien, in denen es besser ist Tarifbeschäftigter zu bleiben? Also in denen E13 besser ist als A13?

Kann nur allgemein sprechen (nicht explizit Lehrer).

TV-L eher nicht. Bei Kommunen ist der TVÖD mittlerweile teilweise attraktiver.

Umlauf

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #4 am: 29.10.2024 18:20 »
Kleiner Hinweis: Die Stufen eines Tb haben absolut nichts mit den Beamtenstufen zu tun.
Diese werden anhand der berücksichtigungsfähigen Zeiten festgelegt. Abzüglich der Zeit für die Laufbahnbefähigung.

lehrerbw2

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #5 am: 29.10.2024 19:06 »
Kann es dann passieren, dass man durch die Verbeamtung nach Bezahlung der KV Beiträge weniger netto hat?

Amtsschimmel99

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #6 am: 29.10.2024 20:42 »
-PKV: Versicherungsmakler suchen, anonyme Risikovoranfragen stellen lassen, nicht einfach zur Debeka rennen
- Rechtsschutz: Prüfen, ob bestehende Berufsrechtsschutzversicherung auch Ansprüche aus Dienst-/Versorgungsansprüchen und Disziplinarsachen abdeckt
- BU/DU-Versicherung: Prüfen, ob bestehende BU-Versicherung brauchbare DU-Klausel enthält.

LehrerBW

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #7 am: 29.10.2024 21:08 »

Zusatz: Gibt es Szenarien, in denen es besser ist Tarifbeschäftigter zu bleiben? Also in denen E13 besser ist als A13?

Eigentlich nicht. Im mittleren Dienst schon eher, weil die PKV so hochgeknallt ist aber bei A13 ist das nicht mehr so relevant.
Bemühe doch mal den Rechner
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025

Casa

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #8 am: 30.10.2024 11:21 »
Zitat
In welche Stufe käme jemand, der von E13 Stufe 3 aus verbeamtet wird?

E12, wie im Eingangspost oder E13?
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speckrippchen

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #9 am: 30.10.2024 11:54 »
Kann es dann passieren, dass man durch die Verbeamtung nach Bezahlung der KV Beiträge weniger netto hat?

Theoretisch ja, je nach bisheriger Stufenlaufzeit, Zulagen, PKV Beitrag, etc.
Die Erfahrungsstufen sind als TB kürzer, der Vorbereitungsdienst wird teilweise mit angerechnet.
Die Stufenlaufzeiten sind bei Beamter meist länger, Vorbereitungsdienst wird nicht angerechnet.
Nach der Verbeamtung gibt es eine Stufenfestsetzung, in der dir detailliert deine anrechungsfähigen, förderlichen Zeiten aufgeschlüsselt werden.
Aber: ruhegehaltsfähige Zeiten =/= förderliche Zeiten.
Was und wie förderliche Zeiten angerechnet werden, wird in entsprechenden VOs geregelt.
Wenn du jetz für 6 Monate eine Qualifizierung durchläufst (< E/A  13) und dann zum neuen Schuljahr mit A13 startest, wahrscheinlich eher Stufe 1 (außer es gibt explizit förderliche Zeiten, die nicht der Vorbereitungsdienst sind)

lehrerbw2

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Antw:[BW] Verbeamtung was beachten?
« Antwort #10 am: 01.11.2024 16:40 »
Zitat
In welche Stufe käme jemand, der von E13 Stufe 3 aus verbeamtet wird?

E12, wie im Eingangspost oder E13?

E13. Ich bin jetzt E12 weil ich noch im Direkteinstieg bin. Normalerweise sind wissenschaftliche Lehrkräfte an beruflichen Schulen in E13. Dort würde ich nächstes Jahr landen.

Deshalb die Frage ob ein Zwischenstopp in E13 Sinn macht.