Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Andere Stelle nach Elternzeit: bleibt Entgeltgruppe beibehalten oder nicht?
FearOfTheDuck:
Hmm... Würde entweder für fehlenden Weitblick sprechen (was ggf. zu übertariflicher Zahlung führen könnte) oder klingt nach Klüngelei zu Ungunsten von Polly.
@Polly: Vorübergehende Übertragung niederwertiger Tätigkeit ist mir nicht bekannt. Bleibt also dabei, dass das Vorgehen zustimmungspflichtig ist. Ich würde auch nicht zustimmen und schauen, was der AG draus macht.
Polly16396:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 30.10.2024 18:35 ---Hmm... Würde entweder für fehlenden Weitblick sprechen (was ggf. zu übertariflicher Zahlung führen könnte) oder klingt nach Klüngelei zu Ungunsten von Polly.
@Polly: Vorübergehende Übertragung niederwertiger Tätigkeit ist mir nicht bekannt. Bleibt also dabei, dass das Vorgehen zustimmungspflichtig ist. Ich würde auch nicht zustimmen und schauen, was der AG draus macht.
--- End quote ---
Danke! Ich hatte bisher keine Elternzeitvertretung (seit 2 Jahren!!) und bin nun mit 50% wieder zurück auf meiner alten AL-Stelle. Mit Wechsel des Bürgermeisters steht jetzt aber die Option im Raum, mich komplett zu ersetzen und mir eine andere/ minderwertigere Aufgabe zuzuweisen. Das sehe ich aber nicht ein und werde dem freiwillig nicht zustimmen. Also soll mein AG zusehen, welche Aufgaben er für mich bereit hält bzw. mich halt nicht komplett zu ersetzen, sondern eine zweite 50%-Kraft einstellen… Stichwort Jobsharing…
ohjeee:
--- Zitat von: Polly16396 am 03.11.2024 14:18 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 30.10.2024 18:35 ---Hmm... Würde entweder für fehlenden Weitblick sprechen (was ggf. zu übertariflicher Zahlung führen könnte) oder klingt nach Klüngelei zu Ungunsten von Polly.
@Polly: Vorübergehende Übertragung niederwertiger Tätigkeit ist mir nicht bekannt. Bleibt also dabei, dass das Vorgehen zustimmungspflichtig ist. Ich würde auch nicht zustimmen und schauen, was der AG draus macht.
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Danke! Ich hatte bisher keine Elternzeitvertretung (seit 2 Jahren!!) und bin nun mit 50% wieder zurück auf meiner alten AL-Stelle. Mit Wechsel des Bürgermeisters steht jetzt aber die Option im Raum, mich komplett zu ersetzen und mir eine andere/ minderwertigere Aufgabe zuzuweisen. Das sehe ich aber nicht ein und werde dem freiwillig nicht zustimmen. Also soll mein AG zusehen, welche Aufgaben er für mich bereit hält bzw. mich halt nicht komplett zu ersetzen, sondern eine zweite 50%-Kraft einstellen… Stichwort Jobsharing…
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ich versteh immer weniger das Problem... d.h. du bist schon aus der EZ zurück auf deiner alten Stelle? Von was reden wir dann hier überhaupt? Dann liegt doch ein völlig anderes Problem vor.
Polly16396:
Genau. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit auf meiner alten Stelle, was bei meinem alten Chef auch kein Problem war. Mein neuer Chef möchte mir jetzt aber die Stellvertretung anbieten/ zuweisen und meine Amtsleiterstelle neu ausschreiben.
Zusätzlich möchte er meine entstandenen Überstunden auszahlen. Darf er das denn bestimmen oder ist das auch zustimmungspflichtig?
Mir wäre es lieber, dafür Freizeitausgleich zu bekommen.
ohjeee:
--- Zitat von: Polly16396 am 04.11.2024 13:21 ---Genau. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit auf meiner alten Stelle, was bei meinem alten Chef auch kein Problem war. Mein neuer Chef möchte mir jetzt aber die Stellvertretung anbieten/ zuweisen und meine Amtsleiterstelle neu ausschreiben.
Zusätzlich möchte er meine entstandenen Überstunden auszahlen. Darf er das denn bestimmen oder ist das auch zustimmungspflichtig?
Mir wäre es lieber, dafür Freizeitausgleich zu bekommen.
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Wenn es bisher keine Stellvertretung gibt, dann wäre doch wohl der richtige Weg, eine Stelle AL in deiner jetzigen Eingruppierung zu machen und aus dem Rest eine stv. AL-Stelle, die ja ggf. mit anderen Aufgaben noch ergänzt werden könnte, damit bspw. 80-100% ausgeschrieben werden könnten, wenn man sich damit mehr Bewerbungen erhofft. Da man hierfür in kleinen Gemeinden idR ohnehin extern eine Beratungsfirma für die Stellenbewertungen nimmt, könnte diese im Rahmen einer kleinen Organisationsuntersuchung eine Aufgabenverteilung direkt vorschlagen. Einen Grund, warum du nicht mehr in deiner alten Eingruppierung arbeiten kannst, sehe ich unter den Voraussetzungen jedenfalls nicht.
Zu den Überstunden: Sind das denn überhaupt Überstunden (§7 Abs. 7 TVöD) oder ist das Mehrarbeit? Was sagt eure (evtl. vorhandene) Dienstvereinbarung dazu?
Mehrarbeit müsste nach §6 Abs. 2 S. 1 TVöD idR innerhalb 1 Jahres ausgeglichen werden. Ansonsten sieht der Tarif grds. eine Auszahlung vor.
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