Autor Thema: Andere Stelle nach Elternzeit: bleibt Entgeltgruppe beibehalten oder nicht?  (Read 5853 times)

Polly16396

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Danke!

Wie meinst du, „eine Stelle AL“ zu machen und aus dem Rest eine Stellvertr.-AL?
Dass eine Stelle ausgeschrieben werden soll mit einer Teilung AL/Stellvertr.-AL?

Danke für die Korrektur meiner Begrifflichkeit. Es ist natürlich Mehrarbeit. Diese soll innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein. Eine Dienstanweisung existiert dazu wohl nicht… Danke. Dann werde ich mich darauf berufen.

KlammeKassen

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Arbeitest du in einer sehr reichen Kommune?
Seit wann wil der öffentliche Dienst in der Verwaltung freiwillig Stunden auszahlen?

Ich kenne das überhaupt nicht  :D

Polly16396

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Überhaupt nicht reich- eher das Gegenteil.

Mein Chef will halt mir partout nicht freigeben…

ohjeee

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Danke!

Wie meinst du, „eine Stelle AL“ zu machen und aus dem Rest eine Stellvertr.-AL?
Dass eine Stelle ausgeschrieben werden soll mit einer Teilung AL/Stellvertr.-AL?

Danke für die Korrektur meiner Begrifflichkeit. Es ist natürlich Mehrarbeit. Diese soll innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein. Eine Dienstanweisung existiert dazu wohl nicht… Danke. Dann werde ich mich darauf berufen.
Eine Stelle Amtsleitung auf dich zugeschnitten mit 50% Arbeitsumfang, die anderen 50% ausschreiben, + ggf. weitere Aufgaben für die Stellvertretung, damit es eine 50-100%-Stelle ergibt. Muss halt geprüft werden, dass es mit der Höherwertigkeit der Aufgaben passt und kein Ungleichgewicht entsteht. Und direkt überlegen, was passiert, wenn du wieder aufstockst.

KlammeKassen

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Überhaupt nicht reich- eher das Gegenteil.

Mein Chef will halt mir partout nicht freigeben…

Okay... hier würde man sagen, dass es die Personalkosten erhöht...deshalb abgleiten

brian

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Gleichwertig heißt gleiche ENtgeltgruppe. Es gibt ja auch höherwertige Arbeitsplätze ohne dass man TL ist.