Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beamter auf Lebenszeit: Behördenwechsel bei gleichem Dienstherren

<< < (2/2)

Schmitti:
Du willst ein Staatsministerium nicht mit Bürokratie nerven?  ;D 
Kann es sein, dass du mehr Probleme siehst/sehen willst, als es eigentlich geben wird?
Informier das "alte Amt" (wo man ja anscheinend schon von Abwanderungsgedanken von dir selbst weiß), rede mit dem "neuen Amt", dann klärt sich das. In jedem Fall schneller und wohl auch besser, als die bei Beamten typische Bürokratie bei solchen Wechseln einfach mal kommentarlos auf alle Beteiligten prallen zu lassen.

Jekyll:

--- Zitat von: ingokognito am 31.10.2024 00:06 ---Ja geht natürlich nicht beim gleichen Dienstherren. Damit meine ich das Ablegen meiner aktuellen Verbeamtung, in der Hoffnung, dass das neue Amt mich direkt neu ernennt. Das ist natürlich keine Raubernennung.

--- End quote ---

Den Vorschlag habe ich auch mal gebracht. Antwort: Wenn ich die Verbeamtung mit der A11 niederlege, müsse der neue Dienstherr mich in der A9 neu verbeamten.... mMn ginge es auch anders.... aber sind wir mal ehrlich hier macht jeder was er will. Wo kein Kläger....

10481178:
Wenn die "alte" Behörde einen nicht ziehen lassen möchte und die "neue" Behörde keine Raubernennung machen möchte, bleibt ja nur der Weg über die Zusicherung (§ 38 VwVfG) und die Eigenentlassung. Vorausgesetzt wird hier natürlich, dass man noch in das Beamtenverhältnis berufen werden könnte.
Auch wenn das zunächst "gefährlich" klingt, ist es für den Betroffenen i. d. R. folgenlos.
Es bleibt nur den Kontakt mit der "neuen" Behörde aufzunehmen und die Sorgen, Wünsche und Nöte zu schildern um dann gemeinsam nach einer vertretbaren Lösung zu suchen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version