Autor Thema: [Allg] Beamter auf Lebenszeit: Behördenwechsel bei gleichem Dienstherren  (Read 2294 times)

ingokognito

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hi,

ich habe mich parallel zu meiner aktuellen behördlichen Tätigkeit bei einem anderen Amt beworben und dort nun auch eine Zusage für meinen absoluten Traumjob bekommen. Mein aktuelles Amt stellt sich seit Jahren ziemlich quer, was meine persönlichen Wünsche (Wohnort, etc. - ich weiß, dass sind private Dinge die denen auch egal sein könnten, aber außerhalb meiner Amtsaufgaben bekomme ich nur "Nein"s zu hören) angeht - auf gut Deutsch: ich bin da nur noch, weil ich bisher nichts anderes gefunden habe. Hab da jahrelang jetzt Vollgas gegeben und man hats mir nicht gedankt. Garnicht! Mit der neuen Stelle würde sich alles für mich zum Besseren wenden.

Nun stellt sich mir die Frage: wie laufen die nächsten Schritte ab? Scheinbar wird das neue Amt um Versetzung bitten. Noch wichtig ist vllt., dass es für mich vom Landesamt zum Staatsministerium geht - also auch entwicklungstechnisch für mich ein Quantensprung.

Kann sich mein aktuelles Amt jetzt querstellen und mich nicht gehen lassen? Laut Kollegen von mir die in höheren Positionen sind, sollte sowas eigentlich nicht vorkommen, wenn das "Staatsministerium" ruft. Mir wäre es recht ich würde so schnell wie möglich wechseln. Frage mich auch, ob mein aktuelles Amt sich derart quer stellen kann, dass mein neues Amt keine Lust mehr hat und die Zusage zurückzieht. Eine Raubernennung wird es ja nicht geben, weil der Dienstherr (Bundesland) der gleiche ist. Gibt es noch Dinge, auf die ich besonders Acht geben muss?

Bin auf eure Meinungen gespannt.

EDIT: Vllt. fragen sich einige "Warum frägst du nicht dein altes oder neues Amt?" - das neue Amt will ich nicht nerven mit der anstehenden Bürokratie und beim aktuellen Amt weiß mein Abteilungsleiter noch nichts von der bevorstehenden Versetzungsanfrage.
« Last Edit: 01.11.2024 16:30 von Admin »

Jekyll

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Der alte Dienstherr muss zustimmen. Bei mir war es so dass der alte Dienstherr meinen Antrag abgelehnt hat mit der Folge dass ich bleiben musste und nicht zum BAMF wechseln durfte.
Ein Jahr später zweiter Versuch zum Ministerium: erneute Ablehnung. Reaktion des Ministers: Raubernennung.
Habe jedoch auch alle Registerkarten gezogen einschließlich Parteieintritt.
Viel Erfolg! Drücke die Daumen :)
Meist stimmt der alte Dienstherr zu. Mein alter Dienstherr hat über 10 Jahre alle Versetzungersuchen abgelehnt. Führte dann sogar dazu, dass eine Mitarbeiterin ihre Verbeamtung niedergelegt hat.

Das ist eine der Kehrseiten des Beamtentums.

Widerspruch und Klage stehen einem natürlich offen, aber wenn man ehrlich ist: meist erfolglos oder dauert zu lange. Lieber den Weg über Raubernennung gehen :)

ingokognito

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Danke für deine Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob das neue Amt den Weg über die Raubernennung gehen würde. Ich passe wie die Faust aufs Auge auf die Stellenausschreibung, aber muss am Ende ja doch nichts bedeuten. Ich hoffe sehr, dass mich mein aktuelles Amt gehen lässt und es gar nicht zu einer Raubernennung kommen muss.

Bei uns sind immer wieder Kollegen zu anderen Landesämtern oder Ministerien gewechselt - meist jedoch alteingesessene Beamte in höheren Positionen. Ich würde es beim besten Willen nicht verstehen, wenn mein aktuelles Amt mich zum Bleiben zwingen würde, grade wo das Verhältnis so angespannt ist mittlerweile.

Einerseits gibt man mir ständig wichtige Jobs mit viel Prestige, andererseits hat man mir gesagt, man rechne nicht mehr mit mir bei der Vergabe von verantwortungsreicheren und damit höher besoldeten Planstellen (explizit stellvertretende Sachgebietsleitung und damit irgendwann Sachgebietsleitung), da ich aus fairness vor ein paar Monaten angekündigt habe, dass ich das Amt verlassen will. Diese Aussage habe ich leider nur mündlich.

Da beisst sich die Katze in den Schwanz - man weiß ich will weg, man fördert mich aufstiegstechnisch nicht mehr, aber wenn mich jemand anderes haben will, sind die Chancen (in meinem Gefühl aktuell) hoch, dass man das vereiteln will.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Gleicher Dienstherr

Raubernennung

???

ingokognito

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Ja geht natürlich nicht beim gleichen Dienstherren. Damit meine ich das Ablegen meiner aktuellen Verbeamtung, in der Hoffnung, dass das neue Amt mich direkt neu ernennt. Das ist natürlich keine Raubernennung.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Du willst ein Staatsministerium nicht mit Bürokratie nerven?  ;D 
Kann es sein, dass du mehr Probleme siehst/sehen willst, als es eigentlich geben wird?
Informier das "alte Amt" (wo man ja anscheinend schon von Abwanderungsgedanken von dir selbst weiß), rede mit dem "neuen Amt", dann klärt sich das. In jedem Fall schneller und wohl auch besser, als die bei Beamten typische Bürokratie bei solchen Wechseln einfach mal kommentarlos auf alle Beteiligten prallen zu lassen.

Jekyll

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Ja geht natürlich nicht beim gleichen Dienstherren. Damit meine ich das Ablegen meiner aktuellen Verbeamtung, in der Hoffnung, dass das neue Amt mich direkt neu ernennt. Das ist natürlich keine Raubernennung.

Den Vorschlag habe ich auch mal gebracht. Antwort: Wenn ich die Verbeamtung mit der A11 niederlege, müsse der neue Dienstherr mich in der A9 neu verbeamten.... mMn ginge es auch anders.... aber sind wir mal ehrlich hier macht jeder was er will. Wo kein Kläger....

Coulut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Aus der Sicht von uns jungen Menschen bedeutet ein Jobwechsel Wachstum. Veränderung, um sich selbst neu zu erfinden, bevor das Alter einen zurückhält.
blockblast puzzle game

10481178

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Wenn die "alte" Behörde einen nicht ziehen lassen möchte und die "neue" Behörde keine Raubernennung machen möchte, bleibt ja nur der Weg über die Zusicherung (§ 38 VwVfG) und die Eigenentlassung. Vorausgesetzt wird hier natürlich, dass man noch in das Beamtenverhältnis berufen werden könnte.
Auch wenn das zunächst "gefährlich" klingt, ist es für den Betroffenen i. d. R. folgenlos.
Es bleibt nur den Kontakt mit der "neuen" Behörde aufzunehmen und die Sorgen, Wünsche und Nöte zu schildern um dann gemeinsam nach einer vertretbaren Lösung zu suchen.