Autor Thema: HLVo 22  (Read 537 times)

peterretep

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HLVo 22
« am: 12.11.2024 19:13 »
Hi eine Frage: angenommen, ich habe 2003 mit einer Tätigkeit bei einem Arbeitgeber angefangen. Den Uni Abschluss habe ich aber erst 2008 gemacht. Danach habe ich noch bis 2013 bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet. Kann die Zeit nach dem Abschluss anerkannt werden? Es heißt, weil der Beginn der Beschaftigung vor dem Abschluss liege, könne auch die Zeiten nach dem Abschluss anerkannt werden. Kann das sein?

Casa

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Antw:HLVo 22
« Antwort #1 am: 12.11.2024 21:27 »
Du hast doch in dem anderen Thread, in dem du die Frage stelltest, bereits lesen können, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Was ist noch unklar?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

peterretep

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Antw:HLVo 22
« Antwort #2 am: 12.11.2024 21:55 »
Hi, unklar ist mir hier, ob die Zeiten hier anerkannt werden können? In diesem Fall ist das nicht die wissenschaftliche  Tätigkeit. Werden die Zeiten zusammenhängend betrachtet oder nicht? Ich meine, die Zeiten nach der Ausbildung können anerkannt werden, oder nicht? 

Casa

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Antw:HLVo 22
« Antwort #3 am: 12.11.2024 21:58 »
Zitat
Hi, unklar ist mir hier, ob die Zeiten hier anerkannt werden können? In diesem Fall ist das nicht die wissenschaftliche  Tätigkeit. Werden die Zeiten zusammenhängend betrachtet oder nicht? Ich meine, die Zeiten nach der Ausbildung können anerkannt werden, oder nicht?


Woher sollen wir das wissen?

Den Gesetzestext kennst du. Nur du kennst die Aufgaben bzw. die Wertigkeit der Stelle. Entweder entspricht die Tätigkeit in der Bewertung der angestrebten Laufbahn oder eben nicht.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

peterretep

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Antw:HLVo 22
« Antwort #4 am: 12.11.2024 22:09 »
Tut es! Es wird aber eben gesagt, die Stelle sei vor der Ausbildung angetreten worden, deswegen werden die Zeiten auch danach nicht anerkannt. Das gibt aus meiner Sicht das Gesetz nicht her? Deswegen frage ich, wie ich das seht!