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Ablehnung

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peterretep:
Hallo liebe Leute,

mir ist heute die Verbeamtung abgelehnt worden mit folgendem Grund: Ihre Beschäftigungszeit bei der Universität Gießen kann nicht anerkannt werden, weil die Tätigkeit einer anderen Laufbahn angehört. Das Problem dabei ist, meine Tätigkeit an der Uni Gießen kann 1:1 übertragen werden auf meine jetztige Tätigkeit im Landesamt. D.h. ja, andere Laufbahn, aber gleiche Tätigkeit. Gibt es hier eine Ermessensentscheidung? Warum wird hier so strikt abgelehnt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit.

Umlauf:
Die Laufbahnen des Beamtenwesens sind sehr eingefahren und fast nicht überwindlich.
Selbst, wenn das hessische Beamtenrecht da etwas hergäbe. Nach meinen Erfahrungen sind solche Regelungen immer von Wohlwollend der Behörde ohne Rechtsanspruch abhängig.

Wenn jemand eine solche Regelung finden sollte, könntest du damit vorsichtig winken gehen. Aber ich sehe wenig Chancen, dass es greifen würde.

Das ist quasi ein Vorgeschmack auf die Ausgeliefertheit in Beamtenbereich.

peterretep:
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Heiß das, dass die Behörde, wenn sie wollte, im Ermessen für eine Verbeamtung entscheiden könnte? Welche Stellen im hessischen Beamtenrecht könnten was hergeben? Vielleicht könnte ich es ja mal versuchen.

clarion:
Das Ermessen ist bei Beamten gering, es sind nun mal zwei unterschiedliche Systeme.

Wenn Du eine mit E10 bis E12 bewertete Tätigkeit ausgeübt hast, kann sie eigentlich nicht für eine Verbeamtung im höheren Dienst mit A13 anerkannt werden.

peterretep:
Ich hatte als wissenschaftlicher Mitarbeiter eine E13 Stelle. Dann auch?

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