Beamte und Soldaten > Beamte Hessen
Ablehnung
2strong:
Kannst Du Dich denn nicht als Regelbewerber um eine Verbeamtung bemühen? Die Iotion des "Anderen Bewerbers" ist doch eher für den Fall gedacht, dass es einer Person an der erforderlichen formalen Qualifikation fehlt. Das scheint bei Dir doch gar nicht der Fall zu sein.
Casa:
--- Zitat ---Beide Tätigkeitrn waren in der Kommunikation. Presse- Marketing.
--- End quote ---
Die Tätigkeit an der soll Uni wissenschaftlich gewesen sein. Stimmt das?
Mit den spärlichen Informationen kommen wir hier kaum weiter.
SimsiBumbu:
--- Zitat von: peterretep am 02.11.2024 18:23 ---Beide Tätigkeitrn waren in der Kommunikation. Presse- Marketing.
--- End quote ---
Wieso verbeamtet man überhaupt in diesem Arbeitsbereich? Was ist denn da die hoheitliche Aufgabe?
peterretep:
Ich habe immer immer im höheren Dienst gearbeite, nur in einer anderen Laufbahn offensichtlich, also Wissenschaft. Damit ich in der allg. Verwaltung verbeamtet werde im höheren Dienst, wird von mir eine 4-jährige hauptberufliche Tätihkeit gefordert. Da ich aber nur im wissenschaftlichen Dienst gearbeitet habe, wird mir die Zeit nicht anerkannt.
Organisator:
--- Zitat von: peterretep am 04.11.2024 12:27 ---Ich habe immer immer im höheren Dienst gearbeite, nur in einer anderen Laufbahn offensichtlich, also Wissenschaft. Damit ich in der allg. Verwaltung verbeamtet werde im höheren Dienst, wird von mir eine 4-jährige hauptberufliche Tätihkeit gefordert. Da ich aber nur im wissenschaftlichen Dienst gearbeitet habe, wird mir die Zeit nicht anerkannt.
--- End quote ---
Das ist so rechtlich vorgesehen. Obs allerdings wirklich 4 Jahre hauptberufliche Tätigkeit sind, würde ich man in den landesrechtlichen Vorschriften nachschauen.
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