Beamte und Soldaten > Beamte Hessen

Ablehnung

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2strong:
Du hast doch weder erläutert, was Du an der Uni getan hast (als WissMA), noch dargelegt, worauf Du Dich im Bramtenverhältnis beworben hast (Laufbahngruppe, Fachrichtung etc.).

peterretep:
Vielen Dank für deine Antwort. A13 höherer Dienst. Und die Stelle als wissenschaftlicher MA ist 1:1 das Gleiche, was ich aktuell mache. Nur, dass es jetzt in der allg. Verwaltung ist.

Umlauf:

--- Zitat von: clarion am 01.11.2024 21:13 ---Das Ermessen ist bei Beamten gering, es sind nun mal zwei unterschiedliche Systeme.


--- End quote ---

Naja, beim Bund z.B. ist die Ernennung ins Beförderungsamt nach §25 Blv ohne jeden Rechtsanspruch.

2strong:

--- Zitat von: peterretep am 02.11.2024 11:19 ---Vielen Dank für deine Antwort. A13 höherer Dienst. Und die Stelle als wissenschaftlicher MA ist 1:1 das Gleiche, was ich aktuell mache. Nur, dass es jetzt in der allg. Verwaltung ist.

--- End quote ---
Die Anerkennung von Berufserfahrung liegt im Ermessen der Behörde. Das wird leider auch sehr uneinheitlich gehandhabt. Wenn bei Euch eine eher restriktive Anerkennungspolitik gefahren wird, wirst Du das m. E. nichts gewinnen können.

Wenn kch es richtig verstehe, geht es bei Dir aber zunächst (nur) um die Feststellung der Laufbahnbefähigung. Würden sie Dich denn in 2,5 Jahren verbeamten, wenn Du die nach Studium erforderliche Berufserfahrung auf einem "geeigneten" Posten abgeleistet hast?

peterretep:
Das weiß ich leider nicht, wahrscheinlich schon. Die Personalbateilung ist komisch besetzt. Dann wären eben viele Jahre verloren. Sie sagt, 4 Jahre müssen nachgewiesen werden. D.h. Noch 3,5 müsste ich arbeiten.

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