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Freistellung Bewerbungsgespräch - "Angemessener Zeitraum"

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Organisator:
Ich würde einfach das Vorstellungsgespräch wahrnehmen und dort angeben, dass zu zum 01.03.2025 zur Verfügung stehst. Beim jetztigen AG würde ich um bezahlte Freistelltung für den Tag des Vorstellungsgesprächs (oder für einige Stunden) bitten.
Die Meldung beim Arbeitsamt kannst du in jedem Fall 3 Monate vor Beschäftigungsende machen.

MoinMoin:

--- Zitat von: aronzo am 01.11.2024 10:40 ---Wo ist denn das Problem? Du kannst doch im Rahmen deiner Gleitzeitregelung jederzeit frei nehmen; ein berechtigtes Interesse für die Wahrnehmung eines Bewerbungsgespräches dürfte in jedem Fall gegeben sein. Deine Vorstellung von einer zusätzlichen bezahlten
Freistellung dagegen ist schon etwas  drüber ..

--- End quote ---
Tja, wenn man dieses Anrecht hat soll man freiwillig darauf verzichten? Warum?

2strong:
Mir ist auch nicht klar, wo das Problem ist. Trotz der kurzen Beschäftigungsdauer besteht doch in Summe auch frühzeitig bereits Anspruch auf mehrere Wochen Urlaub. Außerdem dürfte man Gleitzeit nutzen können. Unter diesen Bedingungen schaffen es doch jedes Jahr Hunderttausende, sich auf einen anderen Arbeitsplatz zu bewerben.

ike:
Verstehe nicht,wie man sich so anstellen kann.
Der AC weiß doch,dass der Arbeitsvertrag bald ausläuft.
Dann wird man dem AN auch die Gelegenheit geben, Vorstellungsgespräche wahrzunehmen.

aronzo:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 14:31 ---Tja, wenn man dieses Anrecht hat soll man freiwillig darauf verzichten? Warum?

--- End quote ---
Helft mir bitte mal, ich sehe den Anspruch auf bezahlte Freistellung nicht:
Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung ergibt sich gegebenenfalls aus § 629 BGB. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung wäre ein Fall des § 616 BGB, welcher durch § 29 TV-L näher konkretisiert wird. Allein über § 29 Absatz 3 TV-L läge es im Ermessen des Arbeitgebers, einen über die Katalogtatbestände hinausgehenden Grund zu akzeptieren.

Habe ich da einen Denkfehler?

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