Welcher Zeitraum in Betracht kommt, hängt von der Dauer der Beschäftigung ab:
Man betrachtet dabei, wie lang die Kündigungsfrist - in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer - wäre, wenn es sich um ein unbefristeten Arbeitsverhältnis handeln würde. Betrüge Die Kündigungsfrist dann beispielsweise sechs Wochen zum Monatsende, müsste in Deinem Fall auch binnen sechs Wochen vor Vertragsende Freistellung zur Bewerbung erfolgen. Allerdings nur in angemessenem Umfang. Pro Beschäftigungsjahr dürften ein bis zwei Tage angemessen sein.