Hallo,
ich war die Tage auf einer Fortbildung und bin dort mit dem eigenen KFZ hingefahren (Das KFZ ist nicht als Dienstwagen anerkannt).
Jetzt ist mir heute auf der Rückfahrt ein Steinschlag passiert... 5km weiter ist mir die Scheibe gerissen. SB sind 150€.
Meine Frage jetzt... erstattungsfähig? Das Bundesverwaltungsamt schreibt:
Im Schadensfall kann nach den hierfür geltenden Bestimmungen ein bei der Dienstreise am benutzten Kraftfahrzeug eingetretener Sachschaden bis zu einem Betrag von 350 Euro ersetzt werden, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit entgegenstehen.
Erstattungsfähig, also die 150 Selbstbeteiligung ja oder nein?
LG