Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Verfall von Urlaubsansprüchen im Übertragungszeitraum

(1/1)

Bemma:
Hallo zusammen.
Ein Beschäftigter hat noch 10 Tage Resturlaub aus 2023. Bei uns umfasst der Übertragungszeitraum das ganze folgende Kalenderjahr.
Nun ist er seit Anfang Oktober erkrankt und wird voraussichtlich auch erst Anfang 2025 wieder im Dienst sein.
Über den Resturlaubsanspruch und den Verfall mit Ablauf diesen Jahres wurde er Anfang Januar und nochmals Anfang September hingewiesen.
Verfällt der Urlaub nun tatsächlich mit Ablauf des 31.12.24 weil er in den ersten 9 Monaten des Jahres ja reichlich Gelegenheit hatte seinen 2023er Urlaub zu nehmen?
Oder gilt hier die 15-Monatsfrist und er verfällt erst zum 31.3.25? Bin mir unsicher, wie hier korrekt zu verfahren wäre, vielleicht hat jemand einen Ratschlag.
Viele Grüße
Bemma

fair:
Tut ihr euch irgendwelche Schmerzen an, wenn ihr hier fairerweise die für ihn günstigere Variante anwendet? Nein? Dann macht das doch einfach.

Casa:

--- Zitat ---Tut ihr euch irgendwelche Schmerzen an, wenn ihr hier fairerweise die für ihn günstigere Variante anwendet? Nein? Dann macht das doch einfach.

--- End quote ---

Die Vorschriften / Vereinbarungen / Gesetze sind einzuhalten.



--- Zitat ---Über den Resturlaubsanspruch und den Verfall mit Ablauf diesen Jahres wurde er Anfang Januar und nochmals Anfang September hingewiesen.
--- End quote ---

Der AG muss den Arbeitnehmer konkret aufgefordern, den Urlaub zu nehmen und ihn klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

Den Inhalt der Aufforderung haben wir hier nicht zur Kenntnis. Nach den bisherigen Schilderungen wurde der AN nicht aufgefordert den Urlaub zu nehmen.



--- Zitat ---Verfällt der Urlaub nun tatsächlich mit Ablauf des 31.12.24 weil er in den ersten 9 Monaten des Jahres ja reichlich Gelegenheit hatte seinen 2023er Urlaub zu nehmen?
--- End quote ---

Ich bin der Meinung der Urlaub verfällt mit Ablauf des Jahres 2024, wenn die Mitteilungüber den Verfall und die Aufforderung den Urlaub zu nehmen inhaltlich ausreichend ist.



--- Zitat ---Oder gilt hier die 15-Monatsfrist und er verfällt erst zum 31.3.25? Bin mir unsicher, wie hier korrekt zu verfahren wäre, vielleicht hat jemand einen Ratschlag.
--- End quote ---

Diese Frist würde nur gelten, wenn er im Jahr 2024 dauerhaft erkrankt war. Das ist hier nicht der Fall.



Navigation

[0] Message Index

Go to full version